IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe und Erläuterungen zum Thema Feuerwiderstandsdauer

Was ist denn eigentlich Feuerwiderstandsdauer ?

Das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen die zur raumbegrenzenden Aufteilung dienen und für eine definierte Zeit ( 30, 60, 90, 120 oder sogar 180 Minuten ) ihre raumbegrenzende Funktion behalten. Grundsätzlich werden Bauteile und -stoffe danach beurteilt, ob sie brennbar oder nichtbrennbar sind. Um die verschiedenen Bauteile unterscheiden zu können, arbeitet man mit genormten Bezeichnungen, wie zum Beispiel:

Feuerwiderstandsklassen

  • F 30 – A: tragende Bauteile nicht brennbar
  • F 30 – B: tragende Bauteile brennbar
  • F 30 – AB: tragende Bauteile vorwiegend nicht brennbar
  • W 30: nichttragende Außenwände
  • T 30: Türen, Tore, Klappen an Durchreichen
  • L 30: Lüftungsleitungen, Ummantelungen
  • K 30: Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen
  • S 30: Kabelabschottungen
  • R 30: Rohrabschottungen und Ummantelungen
  • I 30: Installationskanäle und Installationsschächte
  • E 30: Funktionserhalt elektrischer Leitungen
  • G 30: Brandschutzverglasung strahlungsdurchlässig
  • F 30: Brandschutzverglasung strahlungsundurchlässig

Baustoffklassen

  • Klasse A nicht brennbar
    • A1 nicht brennbare Baustoffe z.B. Sand, Lehm, Kies, Ton, Zement
    • A2 nicht brennbare Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen z.B. Gipskartonplatten
  • Klasse B brennbar
    • B1 schwerentflammbare Baustoff z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten, Hartholz
    • B2 normalentflammbare Baustoff z.B. Holzwerkstoffe mit mehr als 2mm Dicke, genormte Dachhaut
    • B3 leichtentflammbare Baustoffe z.B. Papier, Stroh, Holzwolle


Beschreibung der Feuerklassen

 

1) Wesentliche Teile sind : Alle tragenden oder aussteifenden Teile oder Schichten die bei raumabschließenden Bauteilen die nicht zerstört werden darf.
2) Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils, jedoch nicht des Baustoffes.

  • Feuerhemmend: Bezeichnet eine Feuerwiderstandfestigkeit bis zu einer Zeit von 30 Minuten.
  • Hochfeuerhemmend : Bezeichnet eine Feuerwiderstandfestigkeit bis zu einer Zeit von 60 Minuten.
  • Feuerbeständig : Bezeichnet eine Feuerwiderstandfestigkeit von 90 bis 180 Minuten.

Brandwände

Wände zur räumlichen Abgrenzung eines Brandabschnittes, die eine Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte verhindern sollen. Diese Wände müssen aus Baustoffen der Klasse A (nicht brennbar) nach DIN 4102 bestehen. Brandwände müssen der Feuerwiderstandsfähigkeit F 90 entsprechen und auch bei Prüfungen nach DIN 4102 mit definierter Stoßbeanspruchung standsicher und raumabschließend sein. Um das sicherzustellen, dürfen Brandwände nur aus geprüften Baustoffen erbaut werden, da ansonsten eine außerordentliche und aufwendige Prüfung vor Ort erforderlich wäre. Brandwände können bei erhöhter Anforderung auch in F120 oder F180 ausgelegt werden. Öffnungen sind in Brandwänden grundsätzlich unzulässig. In innenliegenden Brandwänden können Öffnungen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie mit feuerbeständigen und selbstschließenden Abschlüssen versehen sind. Nach der LBO Nordrhein- Westfalen sind folgende Wände als Brandwände auszuführen:

  • Gebäudeabschlusswände bei Gebäuden , die weniger als 2,5 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden.
  • Gebäudetrennwände bei aneinandergereihten Gebäuden auf dem gleichen Grundstück.
  • Gebäudetrennwände bei Wohngebäuden und angebauten landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden auf dem gleichen Grundstück, wenn der umfasste Raum des Betriebsgebäudes größer als 2000 m² ist.
  • Innerhalb von ausgedehnten Gebäuden in Abständen von 40 m.
  • Bei landwirtschaftlichen Gebäuden zwischen dem Wohnteil und dem landwirtschaftlichen Betriebsteil, wenn der umbaute Raum des Betriebsgebäudes größer als 2000 m² ist.

Nichttragende Außenwände

Raumhöhe, raumabschließende Bauteile, wie Außenwandelemente, Ausfachungen usw. die auch im Brandfall nur durch ihr Eigengewicht beansprucht werden. Sie verhindern den Feuerüberschlag zu anderen Gebäuden über die Außenfronten.

Komplextrennwände

Alternativ zu einer räumlichen Komplextrennung, die einen räumlichen Abstand mindestens der Höhe des höchsten Gebäudes, mindestens aber 20m vorsieht, kann eine Komplextrennwand mit einer Feuerwiderstandsdauer von 180 min (F180-A) vorgesehen werden. Die Anforderungen an Komplextrennwände sind analog zu Brandwänden gemäß DIN 4102. Weitere Anforderungen sind durch den Verband der Schadensversicherer wie folgt definiert.

Komplextrennwände:

  • müssen unversetzt durch alle Geschosse führen,
  • müssen bei einem feuerbeständigen Dach mindestens an diese anschließen und bei einem nichtfeuerbeständigen Dach mindestens 50 cm über das Dach oder die Shedspitze hinausragen,
  • dürfen weder von brennbaren Baustoffen noch von nicht feuerbeständigen Bauteilen überbrückt werden,
  • müssen von Dachöffnungen mindestens 7 m entfernt sein,
  • müssen mindestens 50 cm feuerbeständig über die Außenwände hinausgeführt werden oder die angrenzenden Dachschichten müssen nicht brennbar ausgeführt sein.

Komplextrennwände

Brandabschnitte nach Landesbauordnung

Die Regelungen zur baulichen Trennung sind in allen Bauordnungen einheitlich geregelt. Sie sehen vor, dass bei ausgedehnten Gebäuden , Brandwände in einem Abstand von maximal 40 Metern errichtet werden müssen. Durch die Errichtung der Brandwände werden Gebäude in Brandabschnitte von maximal 1600 m² unterteilt. Die Zielsetzung dieser Regelung ist die Ausbreitung eines Schadensfeuers auf diese Fläche zu begrenzen und die Brandbekämpfungsfläche für die Feuerwehr einzuschränken. Die Brandwände müssen die von den Bauordnungen spezifizierten Anforderungen erfüllen. In der Industrie sind jedoch oftmals Abweichungen erforderlich, da für die Lagerung oder Produktion großflächigere Nutzungseinheiten geplant werden müssen. In der Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (März 2000), wird eine maximale Größe eines Brandabschnittes aus einer Tabelle ermittelt. Abhängig von der Anzahl der Geschosse, Feuerwiderstandsdauer der Brandwände und der zugeordneten Sicherheitskategorie, können Brandabschnitte in der Industrie eine Größe von bis zu 10000 m² darstellen. Die Sicherheitskategorien geben die Art der Überwachung (BMZ, LmSt usw.) sowie die Einleitung von Interventionsmaßnahmen wieder.

Öffnungen in Brand- und Komplextrennwänden

Häufig müssen Durchbrüche für Elektro- oder Rohrinstallationen in Brandwände eingebracht werden, die jedoch die Wirksamkeit der Brand- oder Komplextrennwand drastisch reduzieren würden, wenn sie nicht mit geeigneten und nach DIN 4102 zugelassenen Mitteln verschlossen werden. Solche Feuerschutzabschlüsse können z.B. durch Mörtel, Rohrmanschetten oder adäquate Bauteile und Baustoffe entsprechend ihrer Zulassung wirksam eingerichtet werden.

Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen, Tore, Klappen oder Fenster im eingebauten Zustand, die den Durchtritt eines Feuers durch Wände oder Decken verhindern sollen. Sie müssen der mechanischen Beanspruchung widerstehen können und selbstschließend sein. Die Feuerschutzabschlüsse dürfen beim Brandversuch nach DIN 4102 entsprechend der Feuerwiderstandsdauer T30 – T 180 nicht zusammenbrechen oder durch Versagen von Verriegelungsteilen und Halterungen öffnen.

Quelle: Informationsschriften und Seminarunterlagen der Firma Novar by Honeywell

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