IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe und Erläuterungen zum Thema Feststellanlagen

Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse dienen der Abschottung als wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung eines Brandes. Unter Abschottung versteht man die Begrenzung einer möglichen Brandstelle durch entsprechend feuerwiderstandsfähige Bauteile wie, Türen, Tore ,Rollos usw. wenn Wände aus betrieblichen Gründen durchbrochen werden. Derartige Durchbrüche müssen im Brandfall automatisch durch selbst schließende Feuerschutzabschlüsse verschlossen werden. Solche Abschlüsse dürfen auch aus betrieblichen Gründen nicht verkeilt oder mit anderen Mitteln am Schließen gehindert werden. Eine Feststellanlage kann aus mehreren Komponenten bestehen oder als integriertes System ausgeführt werden. Diese beiden in der Praxis bewährten Anlagenkonzepte müssen jedoch eine Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik in Berlin haben, um als Feststellanlagen fungieren zu dürfen. Bei einem System sind Brandmelder und Auslösevorrichtung kombiniert. Durch die Auslösevorrichtung im Meldersockel wird dem Haftmagneten die Spannung weggeschaltet, wodurch die Brandschutztür automatisch schließt. Zusätzlich muss ein Auslösetaster als manuelle Schließmöglichkeit vorgesehen werden. Diese sogenannten Rauchschaltanlagen waren die ersten Feststellanlagen und sind seit den 60er Jahren auf dem Markt.

Die Gefahr einer Brandausbreitung besteht unter anderem in der Entstehung von toxischen Gaswolken, radioaktiven Stäuben und Veränderungen in der Statik des Gebäudes (Einsturzgefahr). Der richtigen Einschätzung einer eventuell möglichen Brandausbreitung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.

Anwendungsbereich: Die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen (Auszüge aus der Fassung vom Oktober 1988) beschreiben Anwendung und Montage von Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse, die die Eigenschaft “selbstschließend“ aufweisen müssen. Feststellanlagen, die gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden, gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft “selbstschließend” von Raumabschlüssen im Brandfall. Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse, wie Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, und andere Abschlüsse die selbstschließend sein müssen.

Feststellanlagen: Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offen stehende Abschlüsse selbsttätig durch Schließmittel geschlossen. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Brandmelder: Brandmelder sind Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen messen und an eine Auslösevorrichtung melden.

Auslösevorrichtung: Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.

Feststellvorrichtung: Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.

Energieversorgung: Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern, Auslösevorrichtungen und ggf. Zusatzeinrichtungen.

Brandmeldeanlagen: Brandmeldeanlagen sind Anlagen in denen Signale von Brandmeldern selbsttätig ausgewertet und weitergeleitet werden. Teile einer Brandmeldeanlage können als Auslösevorrichtung dienen.

Meldergruppe: Meldergruppe ist die Zusammenfassung von Brandmeldern für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vorgesehen ist. Die Meldergruppe kann auch aus nur einem Melder bestehen.

Schließmittel: Schließmittel sind Geräte die dazu geeignet sind, bewegliche Abschlüsse gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen. Gebräuchliche Geräte sind: Türschließer (TS) mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263, Automatik-Türschließer (ATS), Kontergewichtsanlagen und Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie)

Voraussetzungen:

  • FSA bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung.
  • Eine FSA ist nicht zulässig in Ex-Räumen der Zonen 10 und 11 DIN VDE 0165 (brennbare Stäube).
  • Bei einer FSA in Ex-Räumen der Zonen 0 bis 2 DIN VDE 0165 (brennbare Gase) ist zusätzlich eine Gaswarnanlage erforderlich, die die FSA ebenfalls auslöst. Gaswarn- und Brandmeldeanlagen müssen elektrisch verträglich sein. Teile der Anlagen im Ex-Bereich müssen Ex geschützt sein.
  • Der Schließbereich muss ständig freigehalten werden (ggf. Fußbodenmarkierung Bodenbeschriftung)
  • Nach den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten können Rauchmelder und/oder Wärmemelder in FSA verwendet werden.
  • Rauchmelder sollen eingesetzt werden, wenn bei der voraussichtlichen Brandentwicklung mit Rauch zu rechnen ist; dabei optischen Rauchmelder bei Schwelbränden oder Ionisations-Rauchmelder bei offenen Bränden (z. B. brennbare Flüssigkeiten).
  • Wärmemelder werden eingesetzt, wenn bei Rauchmeldern aus betrieblichen Gründen die Gefahr zu Falschalarmen besteht.
  • Bei FSA in Rettungswegen müssen Rauchmelder eingesetzt werden.

Installation der Brandmelder (Wandöffnung):

Deckenmelder werden unmittelbar unter der Deckenunterfläche über der Wandöffnung installiert.

  • Der waagrechte Abstand der Melder von der Wand mit der zu schützenden Öffnung beträgt mindestens 0,5 m bis höchstens 2,5 m.
  • Bei nicht dichter Unterdecke erfolgt die Montage der Melder an der Rohdecke.
  • Brandschutztechnisch klassifizierte bzw. fugenlose Unterdecken sind so dicht, dass Decken wie tragende Decken gelten und sich Rauch an ihrer Unterfäche ausbreitet.
  • Ist der Abstand der Decke von der Oberkante der Wandöffnung größer als 5m, dann dürfen zugehörige Deckenmelder durch Melder ersetzt werden die mindestens 3,5m über der Oberkante der Wandöffnung und an einem Kragarm mit 0,5m Länge angebracht sind.
  • Bei Öffnungen in Außenwänden sind Außen keine Brandmelder erforderlich.

Sturzmelder werden mit der Halterung an der Wand über der zu schützenden Wandöffnung installiert.

  • Der vertikale Abstand zur lichten Öffnung darf höchstens 0,1m betragen.
  • Ein Rauchmelder erfasst einen Bereich der max. 2m vom Melder entfernt sein darf .
  • Im Regelfall muss an die zu schützende Öffnung ein Sturzmelder und in die beiden angrenzenden Räume jeweils mindestens ein Deckenmelder angebracht sein.

Entscheidungsdiagramm Wandöffnung

Installation der Brandmelder (Deckenöffnung):

  • Mindestens ein Melder - möglichst mittig über dieser Öffnung - an der Decke des obersten Geschosses.
  • An den Decken der unteren Geschosse jeweils mindestens ein Melder mit maximal 0,5 m Abstand zum Rand der Öffnung.

Installation der Brandmelder (Durchgehende Schächte):

  • Bei durchgehenden Schächten in mehrgeschossigen Gebäuden (z. B. bei Förderanlagen) müssen die Melder so verdrahtet sein, dass beim Ansprechen eines Geschoss-Melders alle darüber liegenden Abschlüsse geschlossen werden.
  • Beim Ansprechen des obersten Melders müssen alle Abschlüsse des Schachtes geschlossen werden.

Installation der Brandmelder bei Feststellanlagen

Handauslösung

  • Handauslösung in unmittelbarer Nähe des Abschlusses.
  • Taster muss rot sein (oder rote Front/Aufkleber)
  • Beschriftung: Tür schließen (Statt “Tür” darf auch eine genauere Bezeichnung gewählt werden.)
  • Einmaliges Betätigen muss den Schließvorgang auslösen.
  • Wiederholtes Betätigen darf den Schließvorgang nicht unterbrechen.
  • Keine Handauslösung erforderlich, wenn die Feststellung durch geringen Lösedruck auf das Türblatt aufgehoben werden kann. (Lösemoment bei einem Türöffnungswinkel von 90°, min. 40 Nm - max. 100 Nm)

Auslösevorrichtung in Brandmeldeanlagen (Mehr-Liniensystem)

  • Maximal 20 Brandmelder je Gruppe bei Mehr-Liniensystem.
  • Unterscheidung zwischen Alarm- und Störungsmeldung ist gefordert.
  • Unterscheidung zwischen den Meldergruppen der Feststellanlage und anderen Meldergruppen der Brandmeldeanlage ist gefordert.
  • Brandalarm der Feststellanlage darf keine weiterleitende Alarmierungseinrichtungen ansteuern (z. B. die ÜE für Brandmeldung zur Feuerwehr).
  • Alarmanzeige durch eine rote Leuchtdiode, Störungsmeldung durch eine gelbe Leuchtdiode und/oder Anzeige auf einem LC-Display.
  • Eine Ansteuerung der Feststellvorrichtungen durch andere Brandmelder oder Meldergruppen ist zulässig.
  • Die Feststellvorrichtungen dürfen nicht von der Energieversorgung der Brandmelderzentrale gespeist werden.
  • Die Feststellanlage muss an der BMZ auslösbar sein (z.B. Schalter).

Personenschutz

  • Nach Auslösung darf der eingeleitete Schließvorgang nur zum Zweck des Personenschutzes unterbrochen werden können.
  • Der Schließvorgang muss sich nach Freiwerden des Schließbereiches aus jeder Öffnungsstellung selbständig fortsetzen.
  • Werden zur Unterbrechung Lichtschranken verwendet so muss deren Eignung durch ein Prüfzeugnis, z. B. des VdS nachgewiesen werden.

Befestigungsmittel

  • Die Befestigungsmittel von Feststellvorrichtungen dürfen die Schutzfunktion der Abschlüsse nicht beeinträchtigen.
  • Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht durchbohrt werden!
  • Halteplatten für Elektrohaftmagnete an Drehflügeltüren:
    • Zur Befestigung an Stahltüren müssen Einziehmuttern mit Schrauben M5 oder M6 verwendet
      werden.
    • Abstand max. 150 mm vom oberen und unteren Rand und vom Rand der Schlossseite.

Abnahmeprüfung

  • Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage:
    • ist deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen
    • Der Hersteller weist auf die Abnahmeprüfung hin
    • Der Betreiber veranlasst die Annahmeprüfung
  • Die Abnahmeprüfung darf nur durchgeführt werden von:
    • Fachkräften des Herstellers
    • autorisierten Fachkräften (Errichterbetrieben)
    • Fachkräften einer benannten Prüfstelle (z.B. dem VdS Schadenverhütung GmbH)


Schild für die Abnahmeprüfung

Abnahmeformular für Feuerschutzabschlüsse

Periodische Überwachung

  • Die Feststellanlage muss vom Betreiber:
    • ständig betriebsfähig gehalten werden und mindestens einmal monatlich auf einwandfreie Funktion überprüft werden.
  • Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal jährlich:
    • eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.
    • Die Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann des Herstellers oder durch eine autorisierte Person ausgeführt werden. Als autorisiert gilt z.B. eine Fachkraft nach dem erfolgreichen Besuch einer FSA-Schulung beim Anlagenhersteller.
    • Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen verbleiben beim Betreiber der Anlage.

Fachbegriffe der Türtechnik

Definitionen der Türarten nach:

  • Lage der Tür im Bauwerk:
    • Türen im Fassadenbereich: Außentüren
    • Türen im Innenbereich: Innentüren
  • Anforderungen an besondere Eigenschaften:
    • Allgemeine Türen
    • Feuerschutztüren
    • Rauchschutztüren
    • Türen in Flucht- und Rettungswegen
  • Bewegungsablauf der Tür:
    • Drehflügeltür: Anschlagtür mit einer Öffnungsrichtung
    • Pendeltür: Öffnet in zwei Richtungen
    • Rechtsverkehrtür: Je ein Flügel öffnet gegenläufig in Verkehrsrichtung (unechte Pendeltür)
    • Schiebetür: Türflügel wird seitlich verschoben
    • Karusselltür: Türflügelpaare fahren in Kreisform um 360°
  • Verwendetem Material
    • Stahltüren: vollflächig oder gerahmt
    • Holztüren: vollflächig oder gerahmt
    • Alu-/Glastüren: gerahmte Türen
    Bei einer gerahmten Konstruktion ist stets der Rahmen das tragende Element und die Füllung, z.B. der Glaseinsatz, dient nur zur Belichtung. Bei einer Glastür ist das Glas tragend und Beschläge, soweit vorhanden, dienen dekorativen Zwecken oder sichern die Stoßkanten des Glases.
  • Größe der Türen
    • einflügelige Türen
    • zweiflügelige Türen (Gang- und Standflügel)
    Bei normaler Begehung öffnet man die Tür über den Gangflügel, d.h. der Standflügel verbleibt in der Schließstellung (Nulllage).
  • Öffnungsrichtung des Gangflügels:
    • DIN-linke Tür: Die Bänder des Gangflügels liegen auf der linken Seite
    • DIN-rechte Tür: Die Bänder des Gangflügels liegen auf der rechten Seite
    Maßgebend für diese Einordnung ist die Betrachtung der Tür von der Bandseite her, also von der Türseite, von der die Bänder sichtbar sind. Die gegenüberliegende Türseite bezeichnet man als Bandseite.
  • Stellung des Türblattes
    • Flächenbündige Tür: Türblatt und Umfeld bilden eine einheitliche Fläche auf der Band- und der Bandgegenseite.
    • im Sturz liegende Tür: In der Regel an der Bandseite einseitig flächenbündig, kann aber auch in der Sturzmitte angeordnet sein.
  • Ausbildung des Türblattes
    • Stumpf eingeschlagene Türen: in Schließstellung bleibt der gesamte Zargenspiegel sichtbar
    • überfälzte Tür: in Schließstellung überdeckt der Falz des Türblattes den Zargenspiegel

Quellen: Informationsschriften und Seminarunterlagen der Firma Novar by Honeywell und nach Unterlagen der Firma DORMA

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