IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe in der Einbruchmeldetechnik

Voraussetzung für die Anerkennung einer EMA der Klasse A, B oder C durch VdS ist, dass die Anlage nach diesen Richtlinien geplant und unter ausschließlicher Verwendung VdS - anerkannter Anlageteile, die auf funktionsmäßiges Zusammenwirken als System abgestimmt sind (VdS - anerkanntes Einbruchmeldesystem der Klasse A, B oder C) oder keiner Systembindung unterliegen, von einer VdS-anerkannten Errichterfirma unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist. Insbesondere gelten DIN VDE 0100, DIN VDE 0800, DIN EN 50131 ff. sowie DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-3 in der jeweils gültigen Fassung. Bei EMA mit Anschluss an die Polizei gelten zusätzlich die entsprechenden Bestimmungen der Polizei (Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei - ÜEA).

24-h-Selbstbedienungs-Mietfachanlagen: siehe Mietfachanlagen

Abgesetzter Sicherungsbereich: Teil eines Sicherungsbereiches, der keine räumliche Verbindung zum eigentlichen Sicherungsbereich hat und deshalb gesondert in die Zwangsläufigkeit der EMA einbezogen werden muss.

Abreißmelder: Melder, der das Entfernen eines Gegenstandes (z.B. Wertschutzschrank) frühzeitig meldet, bevor ein definierter mechanischer Widerstand einer vorhandenen mechanischen Sicherungseinrichtung überwunden ist.

Abschlusselement: Bauelement, z.B. Endwiderstand, das üblicherweise am Ende eines überwachten Übertragungsweges angeordnet ist und für die Überwachung dieser Leitungen benötigt wird.

ADSL: siehe DSL

Ändern: Maßnahmen, die durch betriebliche Nutzung und sicherungstechnische Erkenntnisse bedingt sind, aber keine Erweiterung darstellen.

Aktivierung eines Nebelgerätes: Ist nur bei einem betriebsbereiten Nebelgerät durchführbar und erfolgt automatisch bei der externen Scharfschaltung der EMA; der EMA wird es hiermit ermöglicht, im Alarmfall das Nebelgerät zur Auslösung zu bringen.

Alarm: Signalisieren eines in einer Gefahrenmeldeanlage eingetretenen Zustands, der die Einleitung gefahrenabwehrender Maßnahmen (Intervention) erforderlich macht.

Alarmplan: Plan, der die einzuleitenden Maßnahmen für eingehende Meldungen enthält.

Alarmdrahteinlage: Im Glas liegender Draht, der bei Unterbrechung zu einer Meldung führt.

Alarmempfangseinrichtung (AE): Empfangseinrichtung in Alarmübertragungsanlagen, die Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen empfängt, quittiert, auswertet, anzeigt und Steuersignale an die Übertragungseinrichtung (ÜE) überträgt. Alarmempfangseinrichtungen bestehen aus mindestens einer Übertragungszentrale (ÜZ) und einer Bedieneinrichtung (BE).

Alarmübertragungsanlage (AÜA): Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen übertragen.

Alarmempfangsstelle: Ständig besetzte, abgesetzte Stelle, an die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen weitergeleitet werden können (z.B. Polizei oder Wach- und Sicherheitsunternehmen) und die gefahrenabwehrende Maßnahmen (Intervention) einleitet.

Alarmglas: Glas mit integrierten Überwachungsmaßnahmen.

Alarmierungseinrichtung: Einrichtung, die dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung von Personen dient. Sie kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.

Alarmschleife: Stromkreis, der bei Unterbrechung oder einer definierten Widerstandsänderung zu einer Meldung führt.

Anlagenanschluss: ISDN-Basisanschluss für den Anschluss einer einzigen Telekommunikationseinrichtung, in der Regel einer TK-Anlage mit der Möglichkeit der Durchwahl zur Nebenstelle.

Anlagenklasse: Klassifizierung einer Anlage entsprechend ihrer Leistungsmerkmale.

Anlagenspannung: Spannung, welche die Energieversorgung für den Betrieb der Gefahrenmeldeanlage liefert.

Anlageteil: Teil einer Einbruchmeldeanlage, z.B. Zentrale, Melder, Alarmierungseinrichtung, Installationszubehör, Leitungsnetz.

Atypischer (Raub-)Überfall: Ein Überfall auf Geldinstitute ist als atypisch anzusehen, wenn Täter, um z.B. an Bargeld zu gelangen,

  • außerhalb der für Kunden vorgesehenen Öffnungszeiten (Geschäftszeiten) Bankangestellte innerhalb des Geldinstitutes bedrohen,
  • außerhalb der Räume des Geldinstitutes Bankangestellte, deren Angehörige oder andere Personen in ihre Gewalt bringen und bedrohen.

Aufbruchmelder: Melder, der einen Aufbruchversuch von Türen, Toren, Fenstern, u.ä. frühzeitig meldet, bevor der mechanische Widerstand einer vorhandenen mechanischen Sicherungseinrichtung überwunden ist.

Aufnahmeschrank für Tag-/Nacht-Tresoranlagen (Kassettenaufnahmebehältnis): Behältnis mit systembezogenen Durchbrüchen, das erst bei der Installation vor Ort durch Montage einer zugehörigen Einwurf- und Transporteinrichtung sowie durch begleitende Sicherungsmaßnahmen seine Gebrauchseigenschaften erhält.

Auslösung eines Nebelgerätes: Das Nebelgerät setzt den Nebel frei; hierzu muss das Nebelgerät aktiviert sein und im Alarmfall von der EMA angesteuert werden.

Außenhautüberwachung: Überwachung aller Zugänge, Fenster und sonstiger Öffnungen sowie Wände, Decken und Böden.

Außenwand eines Sicherungsbereiches: Wand, die einen Sicherungsbereich gegenüber anderen Räumlichkeiten oder der Umgebung abgrenzt. Sie kann sowohl Außenwand als auch Innenwand eines Gebäudes sein.

Auswerteeinrichtung (AWE): Gerät oder Bestandteil eines Gerätes, das die Berechtigung prüft und das Ergebnis an die Einbruchmelderzentrale weiterleitet.

Automatisches Wähl- und Ansagegerät (AWAG): Telefonwählgerät, bei dem die Informationen durch Sprache übertragen werden.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)

Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG): Übertragungseinrichtung (ÜE) zum Anschluss an Telefonwählnetze (Telefonwählgerät). Die Informationen werden durch codierte Signale übertragen. Das Teilnehmergerät wird als AWUG-T, das Zentralgerät bei der Alarmempfangsstelle als AWUG-Z bezeichnet.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)

AWAG: siehe Automatisches Wähl- und Ansagegerät
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)

AWUG: siehe Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungseinrichtung (ÜE)

Banktresor: Wertschutzraum, in dem ausschließlich geldinstitutseigene Werte gelagert werden.

Basisanschluss: Oberbegriff für ISDN-Mehrgeräteanschluss und ISDN-Anlagenanschluss. Stellt je zwei ISDN-Nutzkanäle (B-Kanäle) und einen Steuerkanal (D-Kanal) zur Verfügung.

B-Kanal: Nutzkanal eines ISDN-Anschlusses mit einer Übertragungsrate von 64 kBit/s.

Batterie: Wiederaufladbare elektrische Energiequelle (Sekundärbatterie bzw. Akkumulator).

Bauliche Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit

Bauteil, einbruchhemmendes: Einzelkomponente (z.B. Schloss, Band, Verglasung) eines Fassadenelementes, welches nicht nur die üblichen Funktionen erfüllt, sondern auch Einbruchsversuchen einen definierten Widerstand entgegensetzt.

Bedarfsgesteuerte Verbindung (Wählverbindung): Physikalische oder logische Verbindung, die vor einer Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung erst aufgebaut werden muss und nach der Übertragung bzw. Überwachung wieder abgebaut wird.

BBA: siehe Beschäftigtenbedienter Banknotenautomat (BBA)

Beauftragte Stelle: Vom Betreiber beauftragte eingewiesene Person, die Meldungen annimmt und notwendige Maßnahmen veranlasst.

Bedieneinrichtung (BE): Anlageteil einer EMA, das für die Bedienung der Anlage notwendig ist, z.B. Schalteinrichtung.

Bedrohungsalarm: Spezielle Art eines Überfallalarmes, siehe Bedrohungsmeldung

Bedrohungsmeldung: Spezielle Art einer Überfallmeldung, die von Personen im aktuellen Fall einer Bedrohung z.B. im Zusammenhang mit der Betätigung einer Schalteinrichtung ausgelöst werden kann und unabhängig vom Schaltzustand der EMA zu einem Fernalarm führt.

Behältnis: Dient der Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen und Datenträgern.
Hinweis: siehe auch Wertbehältnis

Behältnis, einfaches: siehe Einfaches Behältnis

Behältnis mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen: siehe Wertbehältnis

Beschäftigtenbedienter Banknotenautomat (BBA): In den Geschäftsräumen einer Bank aufgestellter Geldautomat, welcher ausschließlich Bankbeschäftigten ermöglicht, nach einer vorgenommenen Buchung einen Geldbetrag aus einem Behältnis zu entnehmen. Die Höhe des Geldbetrages und die Häufigkeit von Auszahlungen sind begrenzt. Frühere Bezeichnung: Automatischer Kassentresor (AKT)

Betätigungselement: Vorrichtung zum Betätigen des Riegelwerkes eines Wertbehältnisses.

Betreiber: Der für den Betrieb der Gefahrenmeldeanlage Verantwortliche.

Bewegungsmelder: Einbruchmelder, der Bewegungen innerhalb seines Überwachungsbereiches erkennt und meldet.

Blockadefreischaltung: Unbedingter Vorrang der ÜE/ÜZ/SÜZ vor anderen Geräten, die das gleiche Kommunikationsgerät (KG)/den gleichen Netzabschluss (NA) benutzen. Dieses bedeutet u.a. auch die zwangsweise Unterbrechung einer in Aufbau befindlichen bzw. schon stehenden und die Meldungsübertragung störenden Verbindung.

Blockschloss: Als Schloss ausgebildete Schalteinrichtung, in der die Eingabeeinrichtung für den Identifikationsmerkmalträger zur Scharf-/Unscharfschaltung, die zugehörige Auswerteeinrichtung und die Sperreinrichtung für die Zugänge zum Sicherungsbereich in einer Funktionseinheit zusammengefasst sind.

BUS: Sammelleitungssystem, bei dem der Austausch von Daten und/oder Nachrichten sequenziell erfolgt.

Call-by-Call-Verbindungen: Bei „Call-by-Call“-Verbindungen entscheidet man sich vor jedem Telefongespräch für eine der zahlreichen Telefonfirmen durch Wählen einer speziellen Netzvorwahl.

Containertresor: siehe Wertschutzraum

D-Kanal: Steuerkanal im ISDN für die Übertragung von Steuerungs- und Verwaltungsinformationen der Verbindung.

Datensicherungsraum: Raum (einschließlich Tür), der Datenträger und Wertgegenstände gegen Brand schützen soll. Hinweis: Datensicherungsräume und die zugehörigen Türen werden nur in Bezug auf den Schutz gegen Brände geprüft und zertifiziert, nicht aber gegen Einbruchdiebstahl.

Datensicherungsschrank: Mehrwandiger Stahlschrank, der primär zur Aufbewahrung von Datenträgern dient. Datensicherungsschränke können ebenfalls den Anforderungen an Wertschutzschränken genügen.

Datex-P: Datex-P ist ein Dienst der Telekom, der auf der X.25 Festlegung der CCITT basiert.

Deckelkontakt: Kontakt für die Überwachung von Deckeln oder beweglichen Gehäuseteilen der Anlageteile.

Depositsystem: Anlage, in die Beschäftigte eines Unternehmens (z.B. Geldinstitut) jederzeit Bargeld und bargeldähnliche Werte in einem Wertbehältnis deponieren können, ohne dass hierfür die Tür des Behältnis geöffnet werden muss. Das deponierte Bargeld u.ä. kann sich dabei in speziellen Behältern (z.B. Deposits, Kassetten) befinden.

Detektion: Erfassen einer Abweichung von einem definierten Zustand.

DSL (Digital Subscriber Line): Digitale Telefon-Teilnehmer-Anschlussleitung. ADSL ist eine Variante von DSL und bedeutet Asymmetric Digital Subscriber Line.

DSL-Splitter: Die Aufgabe des DSL-Splitters ist die Trennung der beiden unterschiedlichen Frequenzbänder von ISDN (bis 120 kHz) und A-DSL (ab 138 kHz). Er trennt quasi die Telefonfrequenzen von den hochfrequenteren ADSL-Frequenzen und leitet diese an die entsprechenden Geräte (Telefon und DSL-Modem) weiter.

Duplexschrank: Bezeichnung für Wertschutzschränke, die gleichzeitig Schutz gegen Feuer und Einbruchdiebstahl bieten.

Durchbruchhemmung: Ein Bauteil ist dann durchbruchhemmend (ein- oder ausbruchhemmend), wenn es das Herstellen einer Öffnung zeitlich verzögert.

Durchbruchüberwachung: Überwachung von Flächen (z.B. Wänden) auf Durchstieg oder Durchgriff.

Durchgang: Öffnung in der Begrenzung eines Sicherungsbereiches (z.B. Tür in einer Wand) für den bestimmungsgemäßen Zutritt.

Durchgriff: Durchgreifen durch eine Öffnung in der Fassade oder im Fassadenelement mit der Hand oder mit Hilfswerkzeugen.

Durchstiegüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchsteigen durch eine Person, z.B. Durchstieg durch eine Wandöffnung.

Durchgriffüberwachung: Überwachung einer Fläche auf Durchgreifen. Es wird unterschieden zwischen

  • Durchgriff mit einer Hand, z.B. durch eine Öffnung in einer Verglasung und
  • Durchgriff mit Hilfswerkzeugen, z.B. durch eine kleine Öffnung in einer Verglasung mit einem Drahthaken.

Durchschusshemmende Verglasung: Eine Verglasung ist durchschusshemmend, wenn sie das Durchdringen von Geschossen behindert (Prüfung nach DIN 52 290-2).

Durchstiegsfähige Öffnung: Öffnung, die mindesten die folgenden lichten Maße aufweist: Rechteck von 400 mm x 250 mm oder Ellipse von 400 mm x 300 mm oder ein Kreis mit Durchmesser 350 mm.

EH-Element (Einbruchhemmendes Element): Komplettes funktionsfähiges Fassadenelement wie z.B. Tür, Fenster, Rollladen, bei dem die einbruchhemmenden Eigenschaften aller Komponenten aufeinander abgestimmt sind und das Einbruchsversuchen einen definierten Widerstand entgegensetzt.

Einbau-Wertschutzschrank: Wertschutzschrank, dessen Einbruchdiebstahlschutz teilweise auf Materialien und deren Bauart zurückzuführen ist, die beim Aufbau eingebaut oder hinzugefügt werden. Anmerkung: Bodenbau-Wertschutzschränke u.ä. sind Beispiele für Sonderformen des Einbau-Wertschutzschrankes.

Einbruchhemmung: Eigenschaft eines Bauteils, dem Versuch einer Beschädigung oder Zerstörung mit dem Ziel des Eindringens in den durch das Bauteil zu schützenden Bereich Widerstand zu leisten.

Einbruchmeldeanlage (EMA): Anlage für die automatische Überwachung von Sicherungsbereichen auf unbefugtes Eindringen.

Einbruchmelder: Anlageteil einer Einbruchmeldeanlage, der eine geeignete physikalische Kenngröße zur Erkennung eines Einbruchversuchs/Einbruchs in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen beobachtet.

Einbruchmelderzentrale (EMZ): Einrichtung für die Aufnahme, Auswertung, Anzeige und Weiterleitung von Meldungen und Informationen (z.B. Einbruch-, Sabotage- und Störungsmeldungen).

Einbruchmeldesystem (EMS): Gesamtheit der Anlageteile, die auf funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind (z.B. Einbruchmelderzentrale, Schalteinrichtungen, Einbruchmelder).

Einbruchmeldung: Meldung des Ansprechens von Einbruchmeldern.

Einfaches Behältnis: Behältnis, welches keine zusätzlichen Sicherheitsmerkmale aufweist, z.B.

  • einwandiger Stahlschrank,
  • eiserner Büroschrank,
  • Schreibtisch,
  • sonstige Möbelstücke,
  • Wertschrank, Einsatzschrank, mehrwandiger Stahlschrank, Geldschrankeinheit mit weniger als 300 kg (in Haushalten mit weniger als 200 kg) Masse,
  • Einmauerschrank mit einwandiger Tür oder mit einer nicht mindestens 100 mm dicken, allseitigen Betonummantelung,
  • Beschäftigten- und Kundenbedienter Banknotenautomat (BBA, KBA) sowie
  • Geldwechselautomaten, deren Bargeldbestand und Steuerungselektronik nicht in einer Geldschrankeinheit untergebracht sind.

Eingabeeinrichtung (EE): Gerät oder Bestandteil eines Gerätes, welches die im zugehörigen Identifikationsmerkmalträger enthaltenen Informationen aufnimmt, ggf. umwandelt (z.B. in elektrische Signale) und an die Auswerteeinrichtung weiterleitet.

Einmauerschrank: Einwandiges Stahlbehältnis, dessen mehrwandige Tür mindestens der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24 992 entspricht. Das Behältnis muss im Mauerwerk oder Boden fest verankert und nicht überstehend eingebaut sein. Alle Seitenwände sowie die Rückwand müssen von einem mindestens 100 mm dicken Betonmantel umgeben sein. Hinweis: VDMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.

Einwandiger Stahlschrank: Einfaches Behältnis, das den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe A) entspricht. Hinweis: VDMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.

Einwurfvorrichtung: Teil einer Tag-/Nacht-Tresoranlage (TNT), in die Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Sachen enthalten, eingeworfen werden können. Die Einwurfvorrichtung ist über einen Fallschacht mit einem Kassettenaufnahmebehältnis verbunden.

Elektrische Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit

Elektromagnetische Verträglichkeit: Die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu funktionieren und dabei diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören können, nicht unzulässig zu beeinflussen.

Elektromechanische Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit materiellem Identifikationsmerkmal

Elektromechanisches Sperrelement (SpE): Anlageteil, welches bei scharfgeschalteter EMA das Öffnen von Zugängen verhindert (z.B. Sperrschloss, elektromechanischer Türöffner)

EMA: siehe Einbruchmeldeanlage

EMS: siehe Einbruchmeldesystem

EMA-Ausrüstung: Bei ausgerüsteten Anlageteilen (z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom Hersteller komplett mit EMA-Anlageteilen ausgerüstet, d.h. es werden alle VdS-anerkannten EMA-Anlageteile eingebaut, verkabelt, eingestellt, auf Funktion geprüft und dokumentiert.

EMA-Vorrüstung: Bei vorgerüsteten Anlageteilen (z.B. einbruchhemmende Fenster und Türen, Wertschutzschränke) werden diese vom Hersteller für die Aufnahme von EMA-Anlageteilen sachgerecht vorgerüstet. Bei einer Vorrüstung werden im Behältnis keine EMA-Anlageteile eingebaut, sondern z.B. nur Bohrungen für die Befestigung vorgesehen.

Energieversorgung: Anlageteil für die Versorgung von Gefahrenmeldeanlagen oder Teilen davon mit elektrischer Energie.

Energieversorgungsgerät: Gerätetechnische Realisierung der Energieversorgung, welche als Einzelgerät oder als Bestandteil eines Anlageteiles (z.B. Einschub einer Gefahrenmelderzentrale) ausgeführt sein kann.

Ersatzstromanlage: Anlage, die bei Netzausfall elektrische Energie liefert.

Ersatzweg: Übertragungsweg, der für die Übertragung von Meldungen genutzt wird, wenn der primäre Übertragungsweg z.B. wegen Störungen oder aufgrund eines Sabotageangriffes nicht zur Verfügung steht.

Erschütterungsmelder: Einbruchmelder, der die bei einem Durchbruch oder Durchbruchversuch einer überwachten Fläche auftretenden Erschütterungen erkennt und meldet.

Erweiterung: Maßnahmen, die aufgrund eines vergrößerten Überwachungsumfanges, einer veränderten Betriebsart oder neuen Täterverhaltens bedingt sind.

Euro-ISDN: ISDN, bei dem im D-Kanal das Protokoll DSS1 verwendet wird.

EX-Schutz: Schutz, den Wertbehältnisse gegen einem definierten Angriff mit Sprengstoffen aufweisen. Die Prüfung des EX-Schutzes umfasst mindestens einen Angriff, durch den ein vollständiger Durchbruch oder ein Teildurchbruch erzielt wird. Hinweis: Definition nicht zu verwechseln mit „EX-Schutz“ für explosionsgefährdete Bereiche.

Exklusiver Übertragungsweg: Übertragungsweg, bei dem die Verantwortung für den Übertragungsweg in einer Zuständigkeit liegt (z.B. eigenes Leitungsnetz einer GMA)

Externalarm: Alarm vor Ort zur Gefahrenabwehr (z.B. mit akustischen und optischen Signalgebern oder Sprachdurchsagen).

Fallenmäßige Überwachung: Überwachung von Bereichen (z.B. mit Bewegungsmeldern), die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.

Fallschacht: Verbindung zwischen Einwurfvorrichtung und Kassettenaufnahmebehältnis einer Tag-/ Nacht-Tresoranlage (TNT).

Falschalarm: Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.

Falschmeldung: Meldung, der keine Gefahr zugrunde liegt, die sich aber wie eine Gefahrenmeldung auswirkt.

Fenstertür: Ein bis zum Boden (zur Standfläche) reichendes begehbares Fenster. Hinweis: Eine Fenstertür ist im Gegensatz zu einer Tür von außen nicht abschließbar.

Fernabfrage: Technische Möglichkeit, Zustände, Messwerte, u. ä. einer Einbruchmeldeanlage durch eine nicht vor Ort befindliche Stelle (z. B. über eine Alarmübertragungsanlage) abfragen zu können. Hinweis: Die Fernabfrage wird in der Literatur teilweise auch Ferndiagnose genannt.

Fernalarm: Anzeigen eines Alarmzustandes an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle (z.B. Alarmempfangsstelle der Polizei oder eines Wach- und Sicherheitsunternehmens).

Ferndiagnose: siehe Fernabfrage

Fernparametrierung: Technische Möglichkeit, die Parametrierung einer Einbruchmeldeanlage aus der Ferne vornehmen zu können (z. B. über eine Alarmübertragungsanlage).

Fest installierte Anlageteile: Anlageteile, die fest installiert sind oder Anlageteile, die über keine Trageeinrichtung verfügen oder so groß sind, dass sie nicht leicht bewegt werden können.

Feuerwehrschlüsselkasten (FSK): Von der Feuerwehr im Brandfall zu öffnendes Behältnis zur Entnahme von Gebäudeschlüsseln. Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Schlüsseldepot (SD)

Flächenförmige Überwachungscharakteristik: Eigenschaft eines Einbruchmelders, bei dem die Änderung physikalischer Größen beim Durchdringen einer Fläche, z. B. einer Wand, erkannt und bewertet wird (z. B. Körperschallmelder)

Flächenmäßige Überwachung: Überwachung von Flächen (z.B. Wänden) auf Durchbruch und/oder Durchgriff.

Flucht- und Rettungsweg: siehe Rettungsweg

Freischaltelement (FSE): Einrichtung für eine hilfeleistende Stelle zur manuellen Auslösung einer Brandmeldung von außerhalb des Objekts/Sicherungsbereiches. Hinweis: FSE sind Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA).

Freistehender Wertschutzschrank: Wertschutzschrank, dessen Einbruchdiebstahlschutz nur auf der bei der Vorfertigung verwendeten Materialien und Konstruktion beruht und nicht auf Materialien, die beim Aufbau eingebaut oder hinzugefügt werden.

Fremdsignal: Signale, die nicht anlageneigen sind.

Fremdsignalerkennung: Funktion einer EMA, die das Vorhandensein von Fremdsignalen auf Übertragungswegen erkennt und meldet.

FSK: siehe Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Schlüsseldepot (SD)

GAA: siehe Geldautomat

Gefährdungsgrad: Grad der Gefährdung eines Risikos, bestimmt durch die Zugänglichkeit (z.B. oberes Stockwerk), die Nachbarschaft (z.B. angrenzende Fremdgrundstücke, Fremdräume), die örtliche Lage (z.B. Wohngegend, Industriegebiet, Autobahnauffahrt) und die Begehrlichkeit der vorhandenen Sachen.

Gefahrenmeldeanlage (GMA): Fernmeldeanlagen zum sicheren Melden von Gefahren für Personen und Sachen. Sie bilden aus selbsttätig erfassten oder von Personen veranlassten Informationen Gefahrenmeldungen, geben diese aus und erfassen Störungen (z.B. Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen).

Gefahrenmelder: Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Erkennung von Bränden, Überfällen und Einbrüchen dienen.

Gefahrenmeldung: Meldung aufgrund einer Gefahr, z.B. eines Einbruchs.

Geistige Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit geistigem Identifikationsmerkmal

Geistiges Identifikationsmerkmal: Identifikationsmerkmal (IM), welches im Gedächtnis des Benutzers vorhanden ist (z.B. als Zahlen-, Zeichen- oder Buchstabenfolge).

Geldausgabeautomat: siehe Geldautomat

Geldautomat: Automat zur Aus- sowie ggf. Einzahlung von Geld und/oder Werten. Ein Geldautomat kann mit einer Geldschrankeinheit als mechanischer Schutz gegen Einbruchdiebstahl ausgerüstet werden.Anmerkung: Als Geldautomaten gelten auch Geldwechselautomaten sowie Einrichtungen und Geräte, die zur ausschließlichen Nutzung durch Mitarbeiter von Geldinstituten vorgesehen sind (z.B. Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten).

Geldautomatensysteme: Komplett ausgestattete und überwachte Geldautomaten, in denen zusätzlich zum Wertbehältnis auch der Ein- und Auszahlungsteil sicherungstechnisch geregelt ist.

Geldschrank: siehe Wertschutzschrank

Geldschrankeinheit: Wertschutzschrank, der wesentlicher Bestandteil eines Geldautomaten ist, welcher über vorgefertigte Öffnungen verfügt, die für die Funktion erforderlich sind und der in verschlossenem und versperrten Zustand Schutz gegen Einbruchangriffe bietet.

Geldschrankeinheit für Geldautomaten: siehe Wertschutzschrank für Geldautomaten

Gepanzerter Geldschrank: Mehrwandiges Behältnis, das nicht nach den Gütebedingungen der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP) gebaut und nicht nach Prüfvorschriften der FuP geprüft ist. Er muss ein Mindestgewicht von 300 kg haben, nach 1950 gebaut und vom Hersteller als feuer-, sturz-, einbruch-, spreng-, schmelz- und schneidbrennsicher bezeichnet sein.

GSM (Global System für Mobile Communication): Digitales Mobiltelefonnetz.
Anmerkung: Beispiel D-Netz

Halbautomatische Mietfachanlage: siehe Mietfachanlagen

Handbereich: Der Bereich, der sich bis 3 m oberhalb einer frei zugänglichen Fläche befindet.

Hinterhaken: Hinterhaken sind an der Bänderseite (Scharnierseite) von Türen in der Schmalseite des Türblattes befestigte und in geschlossenem Zustand in Bohrungen der Ankerplatte an der Zarge (Türrahmen) eingreifende Metallbolzen. Hinterhaken verhindern, dass Türen an der Bänderseite mit Gewalt aufgedrückt oder aus den Türbändern (Angeln) gehoben werden können (so genannte Aushebesicherung).

IAE: Abkürzung für ISDN-Steckverbindung (ISDN-Anschlusseinheit). IAE-Anschlussdosen sind für den Anschluss von ISDN-Geräten vorgesehen, die über einen RJ45-Westernstecker verfügen.

Identifikationsmerkmal (IM): In geistiger, körperlicher oder biologischer Form bestehende Informationen, die eine eindeutige Identifizierung erlauben (z.B. im Gedächtnis einer Person vorhandene Ziffern- oder Buchstabenfolge, in einer Magnet- oder Chipkarte enthaltene Informationen, die Codierung eines Schlüssels, die Bewertung eines Fingerabdrucks oder des Augenbildes).

Identifikationsmerkmalträger zur Unscharfschaltung: Träger von z.B. in geistiger, materieller oder biologischer Form bestehenden Informationen.

  • Geistiger Identifikationsmerkmalträger: Bei einem geistigen Identifikationsmerkmalträger sind die zur Identifikation notwendigen Informationen (z.B. als Zahlen-, Zeichen- oder Buchstabenfolge) im Gedächniss des Benutzers vorhanden.
  • Materieller Identifikationsmerkmalträger: Physikalisch ausgeführter Identifikationsmerkmalträger, in dem die zur Identifikation notwendigen Informationen enthalten sind (z.B. Schlüssel, Chipkarte).
  • Biologischer Identifikationsmerkmalträger: Identifikationsmerkmalträger, bei dem die zur Identifikation notwendigen Informationen beim Benutzer selbst vorhanden sind (z.B. personenbezogene Merkmale wie z.B. Körpermerkmalen – Fingerabdruck, Augenhintergrund – oder anderen personenbezogenen Merkmalen, z.B. Stimme).

Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Installationsattest: Zertifikat, welches von einer Errichterfirma ausgestellt wird, um die Richtlinienkonformität einer installierten Anlage (z.B. Einbruchmeldeanlage) zu bescheinigen (siehe VdS 2170). Das Installationsattest kann einem Versicherer zur Risikobewertung dienen.

Instandhaltung: Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Internalarm: Meldung der Auslösung der ganz oder teilweise intern scharfgeschalteten EMA sowie Sprachdurchsagen an Personen im überwachten Objekt mit dem Ziel der eigenen Hilfeleistung.

Interventionsattest: Zertifikat, welches von einem Wach- und Sicherheitsunternehmen ausgestellt wird, um die vereinbarten Interventionsmaßnahmen für eine installierte EMA/ÜMA zu bescheinigen (siehe VdS 2529). Das Interventionsattest kann einem Versicherer zur Risikobewertung dienen.

Interventionsmaßnahmen: Interventionsmaßnahmen sind gefahrenabwehrende Maßnahmen, die von einer Interventionsstelle (Wach- und Sicherheitsunternehmen) durchgeführt werden.

Interventionsstelle: Stelle, welche nach direkt oder indirekt entgegengenommenen Meldungen die vor Ort erforderlichen, spezifischen Abwehrmaßnahmen selbst durchführt (z.B. Polizei).

IP (Abkürzung für „Internet Protocol“): Im Internet ermöglicht das IP den Datenaustausch zwischen den Rechnern.

ISDN (Integrated Services Digital Network): Diensteintegriertes digitales Kommunikationsnetz.

Kassettenaufnahmebehältnis: Behältnis, das die in Tag-Nacht-Tresoranlagen eingeworfenen Kassetten aufnimmt. Es ist dazu über einen Fallschacht mit einer Einwurfvorrichtung verbunden.

KB-Schutz: Schutz, den Wertbehältnisse gegen einem definierten Angriff mit Diamantwerkzeugen aufweisen. Die Prüfung des KB-Schutzes umfasst mindestens einen Angriff, durch den ein vollständiger Durchbruch oder ein Teildurchbruch erzielt wird.Hinweis: Der KB-Schutz wird heute mit CD-Schutz bezeichnet (Abkürzung von Core Drill Protection).

KBA: siehe Kundenbedienter Banknotenautomat (KBA)

Kleintresorraum: Ein gegen Einbruch geschützter Raum, der in Massivbauweise nach den Empfehlungen der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. (FuP) für den Bau von Tresorräumen vor Ort errichtet und mit einer Tresortür nach RAL-RG 622 (Sicherheitsstufe LT0) verschlossen wird.

Kombination: Zahlen-, Ziffern- bzw. Zeichenfolge, die bei korrekter Eingabe eine Zugangsberechtigung ermöglicht.

Kommunikationsgeräte (KG): Einrichtungen innerhalb der Übertragungswege in Alarmübertragungsanlagen, die nicht zu Netzen gehören. Dazu gehören z.B. Multiplexer, Konzentratoren, Verarbeitungsknoten, Diensteübergänge. KG können sich im Besitz des Netzbetreibers, des Betreibers der Alarmübertragungsanlage, des Betreibers der GMA oder Dritten befinden.

Kontaktüberwachung: Punktuelle Überwachung von Gegenständen und Bauteilen durch Kontakte, z.B. Magnetkontakte.

Kundenbedienter Banknotenautomat (KBA): Meistens an der Außenfassade oder im Windfang eines Bankgebäudes eingebauter für den Bankkunden zugänglicher Geldautomat, welcher vom Kreditinstitut mit Geld gefüllt wird (Behältnis). Kunden, die dazu berechtigt sind, können mit einer Berechtigungskarte und einer zusätzlichen Identifizierung (z.B. einer Code-Eingabe) einen bestimmten Betrag entnehmen.
Frühere Bezeichnungen: GAA, Geldausgabeautomat, Bancomat

Kundenmietfach: siehe Mietfachanlage

Ladeausgang: Ausgang der Energieversorgung, an den die Batterien angeschaltet werden.

Ladeschlussspannung: Spannung einer Batterie während der Ladung mit vorgegebener konstanter Stromstärke, wenn die Batterie den Vollladezustand erreicht hat.

Ladespannung: Spannung, welche die Energieversorgung für das Aufladen und die Ladeerhaltung der Batterien liefert.

Least-cost-router: „Least-cost-router“ sind Geräte, die vor ein Telefon oder eine Telefonanlage geschaltet werden (Vorschaltgerät), um vollautomatisch Telefongebühren zu sparen.

Materielles Identifikationsmerkmal: Identifikationsmerkmal (IM), welches in physikalisch ausgeführten Identifikationsmerkmalträgern enthalten ist (z.B. Schlüssel, Chipkarte).

Mechanische Mietfachanlage: siehe Mietfachanlagen

Mechanische Widerstandsfähigkeit: Grad der Erschwerung, ein Bauteil oder eine Einrichtung gewaltsam zu überwinden.

Mehrgeräteanschluss: Bei einem ISDN-Mehrgeräteanschluss können an einen ISDN-Anschluss bis zu 12 Kommunikationssteckdosen mit bis zu 8 unterschiedlichen Geräten parallel angeschaltet werden. Es können jeweils zwei Geräte parallel betrieben werden, da in ISDN zwei Nutzkanäle (B-Kanäle) zur Verfügung stehen.

Mehrwandiger Stahlschrank: Zwei- oder dreiwandiges Behältnis mit einem Mindestgewicht von 300 kg (in Haushalten mit einem Mindestgewicht von 200 kg), das

  • den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe B) entspricht,
  • den Mindestanforderungen nach VDMA 24 992 (Sicherheitsstufe B) nicht entspricht, aber weit gehenden oder leichten Schutz gegen Angriffe mit einfachen Einbruchswerkzeugen sowie gegen Brand bietet,
  • den Anforderungen nach RAL-RG 626/2 (Sicherheitsstufe C) entspricht.

Hinweis: VDMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.

Meldebereich: Abschnitte von Gebäuden (z.B. Räume), die der eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Meldungen dienen.

Meldebereit: Meldebereit sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und deren Teile, wenn Informationen bzw. Meldungen ausgewertet werden können.

Meldelinie: Zusammenfassung aller Melder einer Primärleitung zu einer Meldergruppe.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Meldergruppe

Melder für Gefahren- und Notzustände: An eine Gefahrenmeldeanlage anschließbare Melder, die zur Früherkennung von Wasser- und Gaseinbrüchen, gefährlichen Temperaturüber- sowie -unterschreitungen, u.ä. dienen.

Meldergruppe: Zusammenfassung von Meldern eines Meldebereiches, für die eine eigene Anzeige für Meldungen in der Gefahrenmelderzentrale vorhanden ist, mit dem Ziel, den Meldungsort zu kennzeichnen.

Meldung: Die durch ein Anlageteil abgegebene Information. Es wird unterschieden zwischen Gefahrenmeldungen, Störungsmeldungen und Zustandsmeldungen.

Meldungsübertragung: Übertragung einer Meldung im ungestörten Zustand der Alarmübertragungsanlage von der Schnittstelle S2 zur Schnittstelle S3.
Hinweis: Die Quittung des Empfangs einer Meldung auf der Anwenderebene (OSI-Schicht-7) ist nicht Bestandteil der Meldungsübertragung.

Mietfachanlage: Mit verschließbaren Fächern ausgerüstete Anlage in Geldinstituten, bei denen Kunden Fächer mieten können, um dort Sachen deponieren zu können. Die Fächer befinden sich üblicherweise in einem Wertschutzraum oder -schrank. Mietfachanlagen werden in den vier folgenden Ausführungsarten errichtet:

  • Mechanische Mietfachanlage: Hier kann das Kundenmietfach vor Ort vom Bankkunden nur gemeinsam mit einem Bankangestellten geöffnet werden.
  • Halbautomatische Mietfachanlagen: Hier wird ein Verschluss des Kundenmietfaches nach entsprechender Legitimation des Bankkunden von einem Bankangestellten ferngesteuert freigegeben; der Bankkunde öffnet danach seinen Verschluss.
  • Selbstbedienungs-Mietfachanlagen (SB- Mietfachanlagen): Hier wird ein Verschluss des Kundenmietfaches während der Geschäftszeiten des Geldinstitutes nach entsprechender Legitimation des Bankkunden ferngesteuert freigegeben; der Bankkunde öffnet danach seinen Verschluss.
  • 24-Std.-Selbstbedienungs-Mietfachanlagen (24 Std.-SB- Mietfachanlagen): Hier hat der Bankkunde nach entsprechender Legitimation jederzeit allein Zugriff auf sein Mietfach.

Modem: (Kunstwort für Modulator/Demodulator) Gerät, welches digitale Informationen aus Computern für die Übertragung z.B. über Telefonleitungen in analoge Signale umsetzt und umgekehrt.

Nacht-Tresoranlage: siehe Tag-Nacht-Tresoranlage

Nebelgerät: Von einer Einbruchmeldeanlage anzusteuernde Zusatzeinrichtung, die durch den Ausstoß von Aerosolen die Sicht behindert, um Täter abzuschrecken.

Negativquittung: Information der ÜE an die GMA, dass eine Gefahrenmeldung über die Schnittstelle S2 nicht abgesetzt werden konnte.

Netz: Netze übertragen Informationen von A nach B ohne Veränderung; ggf. werden dabei netzspezifische Informationen hinzugefügt bzw. weggelassen.

Netzabschluss (NA): Elektrische (Schnittstelle) und mechanische Verbindung (z.B. Steckverbindung), die der Netzbetreiber zur Verfügung stellt und als Endpunkt seines Verantwortungsbereiches gilt.
Hinweis: Der NA kann auch Elektronik und/oder eine Energieversorgung enthalten.

Netzterminator (NT): Bezeichnung für den Netzabschluss (NA) des ISDN der Telekom.

Netzterminator-Basis-Anschluss (NTBA): siehe Netzterminator (NT)

Nicht-Exklusiver Übertragungsweg: Übertragungsweg, auf den auch Dritte Zugriff haben (z.B. Funk, bestimmte Bus-Systeme).

Notausgang: siehe Rettungswege

Notrufzentrale: Mechanisch gesicherter, ständig besetzter Bereich mit Empfangseinrichtungen für Gefahrenmeldungen.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

Notruf- und Service-Leitstelle (NSL): Gesicherter, ständig besetzter Bereich eines Wach- und Sicherheitsunternehmens, in dem Alarmempfangseinrichtungen (AE) für Gefahrenmeldungen betrieben werden und von dem aus Interventionen eingeleitet, überwacht und dokumentiert werden.

Notstromversorgung: Einrichtung (z.B. Batterie), die in der Lage ist, eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) für einen bestimmten Zeitraum mit Energie zu versorgen, falls die Netzstromversorgung nicht verfügbar ist.

NSL: siehe Notruf- und Service-Leitstelle

Objektüberwachung: Überwachung einzelner Objekte (z.B. Geldschrank, Kunstgegenstand).

Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA): Kamerasysteme (z. B. Fotokameras, Videoüberwachungssysteme), die bei einem Raubüberfall von Beschäftigten ausgelöst, die wesentlichen Phasen des Raubüberfalls im Aufnahmebereich festhalten. Bei verdächtigem Verhalten von Personen können die Beschäftigten vorsorglich Verdachtsaufnahmen auslösen.

Organisatorische Zwangsläufigkeit: siehe Zwangsläufigkeit

Örtlicher Alarm: siehe Externalarm

ORÜA: siehe Optische Raumüberwachungsanlagen

Mehrwandiges Behältnis mit einem Mindestgewicht von 300 kg, das den Anforderungen nach

  • RAL-RG 626/10 (Sicherheitsstufe D10),
  • RAL-RG 626/1 (Sicherheitsstufe D1),
  • RAL-RG 626/20 (Sicherheitsstufe D20),
  • RAL-RG 621 (Sicherheitsstufe D2),
  • RAL-RG 621/10 (Sicherheitsstufe E10),
  • RAL-RG 621 (Sicherheitsstufe E),

entspricht.

Parametrierung: Einstellen anlagenspezifischer Eigenschaften (hardware- und/oder softwaremäßig) einer installierten Gefahrenmeldeanlage.

Persönliche Identifikationsnummer (PIN): Z.B. Nummer auf Ausweiskarten von Zutrittskontrollsystemen oder Zahlenkombination, die bei Verwendung von Scheckkarten (bei Geldausgabeautomaten) zusätzlich über eine Codetastatur eingegeben werden muss.

Preselect-Verbindungen: Bei „Preselect“-Verbindungen wird die gewünschte „Call-by-Call“-Vorwahl fest in den Vermittlungscomputer des vorhandenen Netzbetreibers (z.B. Telekom) einprogrammiert. Das normale „Call-by-Call“ bleibt in diesem Fall ohne Einschränkungen weiterhin verfügbar.

Primärbatterie: Galvanische Zelle, in der chemische Energie in elektrische Energie umgewandelt wird. Durch diese Energieumwandlung wird die Zelle entladen; eine Primärbatterie ist nicht wiederaufladbar.

Primärleitung: Überwachte äußere Verbindung zwischen Anlageteilen, die dem Übertragen von Meldungen und Informationen dient und auch zur Energieversorgung von Anlageteilen genutzt werden kann.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Überwachter Übertragungsweg

Punkt-zu-Multipunkt-Verbindung (PTM): Anschlussart im ISDN, der den Anschluss mehrerer Endgeräte (Telefon, Fax, PC) ermöglicht.
Hinweis: Die Punkt-zu-Mulitpunkt-Verbindung wird auch „Mehrgeräteanschluss“ genannt.

Punkt-zu-Punkt-Verbindung (PTP): Anschlussart im ISDN, der den Anschluss eines Endgerätes (üblicherweise TK-Anlage) ermöglicht.
Hinweis: Die Punkt-zu-Punkt-Verbindung wird auch „Anlagenanschluss“ genannt.

PVC (Permanent Virtual Circuit): Verbindung, die vom Netzbetreiber hergestellt wird und dann bestehen bleibt.

RAL: heute: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., frühere Bezeichnung: Reichsausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung.

Räumliche Überwachung: Dreidimensionale vollständige oder teilweise Überwachung eines Sicherungsbereiches, z.B. mit Bewegungsmeldern.

Redundanz: Vorhandensein technischer Komponenten, die für den Betrieb eines Systems oder eines Gerätes nur dann notwendig werden, wenn eine Störung oder ein Ausfall vorliegt. Redundanz ist ein wichtiges Element zur Erhöhung der Zuverlässigkeit. Man wendet sie dort an, wo ein Störungsfall größere Folgen nach sich ziehen kann.

Registriereinrichtung: Einrichtung zur automatischen Aufzeichnung von Betriebsereignissen der Einbruchmeldeanlage.

Rettungsweg : Ausgewiesener Weg in Gebäuden, der so ausgebildet sein muss, dass im Gefahrenfall, z.B. im Brandfall, die Benutzung ausreichend lange möglich ist (Musterbauordnung).

Riegel: Teil eines Schlosses, der z.B. durch Schlüsseldrehung bewegt und in das Schließblech eingeschoben bzw. aus dem Schließblech zurückgezogen wird.

Riegelschaltschloss: Schloss für das Scharf-/Unscharfschalten von EMA mit gleichzeitiger mechanischer Ver-/Entriegelung, jedoch ohne Sperrung des Zu-/Aufschließvorgangs.

Riegelwerk: Vorrichtung zur Sicherung einer Tür im geschlossenen Zustand, sodass die Tür ohne Betätigen dieser Vorrichtung nicht geöffnet werden kann.

S0: Technische Bezeichnung der Schnittstelle am Netzabschluss NT eines ISDN-Standardanschlusses. Die Bezeichnung der Telekom lautet „Basisanschluss“. Der Anschluss S0 verfügt über zwei B-Kanäle zur eigentlichen Kommunikation und einen D-Kanal zum Auf- und Abbau und Steuerung der Verbindungen. Die S0-Schnittstelle kann genutzt werden

  • als BUS (S0-BUS) zum Anschluss von mehreren Geräten, z.B. Telefon, Faxgeräte; über die beiden B-Kanäle können maximal zwei Geräte unabhängig voneinander über das Netz kommunizieren (Mehrgeräte- oder Punkt-zu-Mehrpunktanschluss),
  • als Schnittstelle zu einer TK-Anlage (Anlagen- oder Punkt-zu-Punkt-Anschluss).

S0-Schnittstelle: Vierdrahtige Anschaltmöglichkeit von ISDN-Endgeräten (ISDN-Telefonen, ISDN-PC-Karte etc.) am ISDN-Basisanschluss.

Sabotagefreischaltung: Im Gegensatz zur Blockadefreischaltung, die einer internen Belegung des Teilnehmeranschluss entgegenwirkt, erzwingt eine Sabotagefreischaltung eine Meldungsübertragung trotz Sabotageversuche von außen, wie das dauernde Anwählen des Anschlusses.

Sabotagemeldung: Meldung des Ansprechens von Überwachungselementen, z.B. Öffnen oder Durchdringen von Gehäusen.

Sabotagesicherheit: Gesamtheit aller erforderlichen Maßnahmen gegen eine mögliche vorsätzliche Beeinflussung der ordnungsgemäßen Funktion der EMA.

Schalteinrichtung: Bedieneinrichtung für die Scharf-/Unscharfschaltung von EMA (z.B. Schalteinrichtung mit materiellem Identifikationsmerkmal - IM).

Schalteinrichtung mit biologischem Identifikationsmerkmal (IM): Schalteinrichtung, bei der die Scharf-/Unscharfschaltung der EMA durch die Identifikation beim Benutzer selbst vorhandener notwendigen Informationen wie z.B. Fingerabdruck, Augenhintergrund, Stimme erfolgt.

Schalteinrichtung mit geistigem Identifikationsmerkmal (IM): Schalteinrichtung, bei der die Scharf-/Unscharfschaltung der EMA durch die Eingabe einer im Gedächtnis des Benutzers vorhandenen Information (z.B. als Zahlen-, Zeichen- oder Buchstabenfolge) erfolgt.

Schalteinrichtung mit materiellem Identifikationsmerkmal (IM): Schalteinrichtung, bei der die Scharf-/Unscharfschaltung der EMA durch die Identifizierung von physikalisch ausgeführter Identifikationsmerkmalträger erfolgt (z.B. Schlüssel, Chipkarte).

Schalteinrichtung mit Zeitsteuerung: Schalteinrichtung, bei der die Scharf-/ Unscharfschaltung der EMA in Verbindung mit einer zweiten Schalteinrichtung erst nach Ablauf einer eingestellten Zeit bzw. in einem bestimmten Zeitfenster möglich ist.

SB (24h)-Mietfachanlagen: siehe Mietfachanlage

Scharfschalten, extern: Durchschalten der Einbruchmeldeanlage oder von Teilen der Anlage zu den Extern- und Fern-Alarmierungseinrichtungen.

Scharfschalten, intern: Durchschalten der Anlage oder von Teilen der Anlage zu den Intern-Alarmierungseinrichtungen.

Schicht-1-Überwachung: Überwachung der physikalischen Schicht eines Übertragungssystems im OSI-Referenzmodell, z.B. Leitungswege, Funkfrequenzen.

Schleusen-Wertschutzschrank: Wertschutzschrank mit zwei Türen, welcher zur kontrollierten Übergabe von Werten zwischen zwei Bereichen dient (z.B. Be- und Entsorgung eines Geldinstitutes durch ein Werttransportunternehmen). Die Werte müssen aus organisatorischen und/oder sicherungstechnischen Gründen in zusätzlichen Behältnissen (Deposits) enthalten sein.

Schließblechkontakt (SK): Am Schließblech angeordnete Einrichtung, z.B. Kontakt oder Sensor, die bei der Verriegelung des Schlosses durch den Riegel betätigt wird.

Schlüsseldepot (SD): Von der Feuerwehr im Brandfall zu öffnendes Behältnis zur Entnahme von Gebäudeschlüsseln.
Alte Bezeichnung: Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)

Schnittstelle: Gedachter oder tatsächlicher Übergang an der Grenze zwischen zwei Funktionseinheiten mit vereinbarten Regeln für die Übergabe von Daten und Signalen.

Schnittstelle S1: Schnittstelle zwischen der Gefahrenmeldeanlage (GMA) und der Übertragungseinrichtung (ÜE).

Schnittstelle S2: Schnittstelle zwischen der Übertragungseinrichtung (ÜE) und dem Netzabschluss (NA) oder einem vorhandenen Kommunikationsgerät (KG).

Schwerpunktmäßige Überwachung: Überwachung von Teilen eines Sicherungsbereiches (z.B. mit Bewegungsmeldern), in denen gefährdete (hoch begehrliche) Gegenstände konzentriert sind.

Sekundärbatterie: (Akkumulator) Galvanische Zelle, in der chemische Energie in elektrische Energie umgewandelt wird. Durch diese Energieumwandlung wird die Zelle entladen; eine Sekundärbatterie ist wiederaufladbar.

Sekundärleitung: Nicht überwachter Übertragungsweg.

Separate Stromkreise für die Verschlussüberwachung: Übertragungsweg, welcher der Übertragung von Informationen bzw. Meldungen von Meldern der Verschlussüberwachung (z.B. Schließblechkontakten) dient.

Separate Trasse: siehe Unterschiedliche Trasse

Sicherungsbereich: Abgeschlossene Gebäude, abgeschlossene Teilbereiche von Gebäuden und abgegrenzte Räume, die jeweils vollständig umschlossen sind und in denen sich die zu überwachenden Sachen befinden.

Signalgeber: Alarmierungseinrichtung, die optische und/oder akustische Signale erzeugt.

Sperreinrichtung: siehe Elektromechanisches Sperrelement

Sperrelement: siehe Elektromechanisches Sperrelement

Steuerleitung: Leitung für die Steuerung von Anlageteilen (z.B. Ein- bzw. Ausschalten von Anzeigen).

Stehende Verbindung (Festverbindung): Physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung ständig zur Verfügung steht.

Stille Alarmierung: siehe Fernalarm

Störung (Zustand): Das Überschreiten der definierten Abweichung des Sollzustandes und dessen Anzeige.

Störungsmeldung: Die durch ein Anlageteil oder die Einbruchmeldeanlage abgegebene Meldung über eine erkannte oder vorliegende Störung.

Streckenüberwachung: Linienförmige Überwachung, z.B. mit dem Lichtstrahl einer Lichtschranke.

SVC (Switched Virtual Call): Verbindung (Wählverbindung), die bei Bedarf aufgebaut und anschließend, sofern kein weiterer Bedarf mehr besteht, wieder abgebaut wird.

SVC-P (Switched Virtual Call-Permanent): Verbindung (Wählverbindung), die bei Bedarf aufgebaut und anschließend bestehen bleibt.

Systeminhaber: Der Systeminhaber ist der Inhaber einer Anerkennung für ein Einbruchmeldesystem (EMS); er muss nicht zwangsläufig auch der Hersteller der Anlageteile des EMS sein.

TAE (Telekommunikations-Anschlusseinheit): In Deutschland heute noch übliche Steckdosen zum Anschluss von analogen Endgeräten an das herkömmliche (analoge) Telefonnetz.

Tag-/Nacht-Tresoranlage (TNT): Anlage, mit der jederzeit Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Wertsachen enthalten, in einem Wertschutzraum oder -schrank deponiert werden können. Diese Anlagen bestehen aus einer Einwurfvorrichtung, einem Kassettenaufnahmebehältnis und dem Fallschacht zwischen Einwurfvorrichtung und dem Kassettenaufnahmebehältnis.

Tagesgittertür: siehe Tagestür

Tagestresor: Einwandiger Stahlschrank, z.B. ähnlich einem einwandigen Stahlschrank der Sicherheitsklasse A nach VDMA-Einheitsblatt 24 992.
Hinweis: VDMA 24 992 wurde zum 31.12.2003 ersatzlos zurückgezogen.

Tagestür: Zusätzlicher, hinter einer Wertschutzraumtür angeordneter Abschluss für die Zutrittsbeschränkung zu einem Wertschutzraum bei geöffneter Wertschutzraumtür.

Tag-Nacht-Tresoranlage (TNT): Anlage, mit der jederzeit Kassetten, die Bargeld, Schecks oder sonstige Wertsachen enthalten, in einem Raum oder in einem Behältnis mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen deponiert werden können. Tag-Nacht-Tresoranlagen bestehen aus einer verschließbaren Einwurfvorrichtung mit Rückholsperre, die über einen Fallschacht mit einem Kassettenaufnahmebehältnis fest verbunden ist (siehe auch Depositsystem)

T-DSL: siehe DSL
(Abkürzung für „Transmission Control Protocol/Internet Protocol“): Das grundlegende Verbindungsprotokoll für den Datenaustausch zwischen Internet-Rechnern. Es kann mit unterschiedlicher Hardware benutzt werden und wird von nahezu allen Betriebssystemen unterstützt. TCP/IP wurde ursprünglich vom U.S. Verteidigungsministerium entwickelt.

Technische Melder: An eine Gefahrenmeldeanlage anschließbare Melder, die zur Früherkennung von Zuständen wie z.B. Temperaturüber- oder -unterschreitungen, Abweichungen von Sollwerten bei Maschinen u.ä. dienen.

Teil-Sicherungsbereich: Teil eines Sicherungsbereiches, der zu dem Sicherungsbereich benachbart oder aber auch abgesetzt angeordnet sein kann.

Telekommunikationsanlage (TK-Anlage): Telekommunikationsanlagen sind private Vermittlungssysteme, die unterschiedliche Kommunikationsdienste unterstützen. Digitale TK-Anlagen sind in der Lage, neben dem Dienst "Fernsprechen" noch die anderen ISDN-Dienste wie Daten, Bildübertragung usw. vermitteln zu können.

Terminaladapter: Kommunikationsgerät (KG), welches Einrichtungen, die mit anderen Übertragungsverfahren arbeiten, an einen Basisanschluss So des ISDN adaptiert, z.B.:

  • TA a/b zur Adaption von Geräten des analogen Telefondienstes
  • TA V.24 zur Adaption von Geräten mit V.24-Schnittstelle
  • TA X.25 zur Adaption von Geräten, die paketorientiert Daten gemäß X.25 verarbeiten
  • TA X.30 zur Adaption von Geräten mit V.110-Schnittstelle
  • TA X.75 zur Adaption von Geräten mit HDLC-Prozedur

TK-Anlage: siehe Telekommunikationsanlage

Testmeldung: Meldung, der keine Nutzinformationen (z.B. Gefahrenmeldung) zugrunde liegt und die zur Überprüfung des Übertragungsweges und der Verfügbarkeit dient.

Transportschacht: Verbindung zwischen der Eingabeeinrichtung eines Geldautomaten oder einer Kundenmietfachanlage und dem zugehörigen Wertbehältnis.

Tresorraum: siehe Wertschutzraum

Typischer (Raub-)Überfall: Ein Überfall auf Geldinstitute ist als typisch anzusehen, wenn Täter während der für Kunden vorgesehenen Öffnungszeiten der Geldinstitute in den Räumen des Geldinstitutes Bankangestellte oder Kunden bedrohen, um z.B. an Bargeld zu gelangen.

Überfallmeldeanlage (ÜMA): Anlage, die Personen zum direkten Hilferuf bei Überfällen dient.

Überfallmeldung: Meldung des Ansprechens eines Überfallmelders, die unabhängig vom Schaltzustand der EMA zu einem Fernalarm führt.

Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG): Anlage, die Meldungen aus GMA aufnimmt, über überwachte Übertragungswege weiterleitet und bei einer Alarmempfangsstelle anzeigt.

Übertragungseinrichtung (ÜE): ÜE nehmen Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen auf, bereiten sie für die Übertragung über Übertragungswege vor und dienen als Schnittstelle zu diesen Übertragungswegen. Weiterhin bereiten sie die in der Alarmempfangseinrichtung gegebenen Steuerbefehle auf und leiten diese an die angeschlossene Gefahrenmeldeanlage weiter.
Hinweis: Bisheriger Begriff war „Übertragungsgerät (ÜG)“.

Übertragungsweg: Übertragungswege sind die äußeren Verbindungen von Anlageteilen einer EMA. Sie dienen der Übertragung von Informationen bzw. Meldungen in einer Gefahrenmeldeanlage.
Anmerkung: Es wird unterschieden zwischen exklusiven Übertragungswegen, bei denen die Verantwortung für den Übertragungsweg in einer Zuständigkeit liegt und nicht exklusiven Übertragungswegen, auf die auch Dritte Zugriff haben.

Übertragungszentrale (ÜZ): Empfangseinrichtung in Alarmübertragungsanlagen, die Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen empfängt, auswertet, ggf. speichert und Steuersignale an die Übertragungseinrichtung (ÜE) weiterleitet.

Überwachter Übertragungsweg: Übertragungswege, die entsprechend ihrer Verwendung z.B. auf ausreichende Verfügbarkeit überwacht werden.

Überwachte Verbindungen: Verbindungen zwischen Einbruchmelderzentrale und Anlageteilen, die direkt oder indirekt (z.B. durch Mitführen einer Primärleitung) überwacht werden.
Hinweis: Begriff ist veraltet, siehe Übertragungsweg

Überwachung: Der Begriff Überwachung wird für die folgenden Eigenschaften einer EMA verwendet:

  • Überwachung eines Raumes auf Begehung, eines Fensters oder einer Tür auf Öffnen, eines Gegenstandes auf Wegnahme u.ä.
  • Überwachung einer Funktion auf Vorhandensein und ggf. richtige Ausführung
  • Überwachung von Anlageteilen auf Vorhandensein
  • Überwachung eines Übertragungsweges auf Vorhandensein und ggf. Übertragungsfähigkeit

Überwachung auf Wegnahme: Überwachungsmaßnahme einer Einbruchmeldeanlage, die die Wegnahme eines Gegenstandes (z.B. Bild, Wertbehältnis) erkennt und meldet.

Überwachungsbereich: Bereich, der durch einen Einbruchmelder erfasst wird.

Umweltklasse: Je nach Standort sind Anlageteile von Gefahrenmeldeanlagen unterschiedlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt. An diese Anlagenteile werden entsprechend unterschiedlich hohe Anforderungen bezüglich des Umweltverhaltens gestellt. Es gibt vier verschiedene Umweltklassen.

Umweltverträglichkeit: Eigenschaft einer EMA, innerhalb bestimmter Grenzen Umwelteinflüssen zu widerstehen und bestimmungsgemäß zu funktionieren.

Unscharf (Zustand): Zustand der Einbruchmeldeanlage, in dem Einbruch- und Sabotagemeldungen nicht zu Extern- und/oder Fernalarm führen.

Unscharfschalten, extern: Rücknahme der Durchschaltung der Einbruchmeldeanlage oder von Teilen der Anlage zu Extern- und Fern-Alarmierungseinrichtungen.

Unscharfschalten, intern: Rücknahme der Durchschaltung der Einbruchmeldeanlage oder von Teilen der Anlage zu den Intern-Alarmierungseinrichtungen.

Unterschiedliche Trassen: Unterschiedliche Trassen sind gegeben, wenn Übertragungswege im Bereich der Übertragungseinrichtung (ÜE) und Übertragungszentrale (ÜZ/SÜZ) so ausgeführt sind, dass Angriffe auf eine Trasse (z.B. Angriff auf ein Fernmeldekabel) die andere Trasse nicht negativ beeinflusst.
Beispiel: Unterschiedliche Zuführung von zwei Fernmeldeleitungen in ein Gebäude, Übertragung über Fernmeldeleitung und über Funknetz.

Verschlussüberwachung: Überwachung des verschlossenen Zustandes von Türen, Fenstern usw. zur Erreichung der Zwangsläufigkeit (z.B. mit Schließblechkontakten).

Wach- und Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, die Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten durchführen.

Wände in besonders fester Bauweise: Wände aus folgenden Materialien, die z.B. durch ihre Festigkeit und Dicke erhöhten Widerstand gegen gewaltsames Eindringen bieten:

  • Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine) über 240 mm Dicke,
  • Beton über 200 mm Dicke.

Wände in fester Bauweise: Wände aus folgenden Materialien, die z.B. durch ihre Festigkeit und Dicke ausreichenden Widerstand gegen gewaltsames Eindringen bieten:

  • Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine), auch im Fachwerk, über 120 mm Dicke,
  • Beton über 100 mm Dicke.

Wände in Leichtbauweise: Wände aus folgenden Materialien, die z.B. durch ihre Festigkeit und Dicke keinen ausreichenden Widerstand gegen gewaltsames Eindringen bieten:

  • Leichtbauplatten, z.B. aus Gipskarton,
  • Holzwerkstoffe, Holz (Bretter, Platten),
  • Sandwichbauplatten,
  • Kunststoffe,
  • Profilbleche, Wellbleche,
  • Lehm (im Fachwerk),
  • Glasbausteine, Profilbaugläser,
  • Gasbeton,
  • Steine (z.B. Ziegel-, Kalksand-, Hohlblocksteine), auch im Fachwerk, bis zu 120 mm Dicke,
  • Beton bis zu 100 mm Dicke.

Warnmeldung: Meldung, dass ein vorgegebener Grenzwert bei EMA mit alternativen Übertragungswegen (z.B. Funk) über- oder unterschritten wurde.

Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Wertbehältnis: Wertschutzräume und Wertschutzschränke zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl.

Wertsachen: Wertsachen sind z.B.:

  • a) Bargeld
  • b) Urkunden einschl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • c) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
  • d) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, und Plastiken) sowie nicht in c) genannte Sachen aus Silber
  • e) sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken

Wertschutzraum: Wertbehältnis, das seinen Inhalt gegen Einbruchdiebstahl schützt und dessen Innenseitenlängen im geschlossenen Zustand mehr als jeweils 1 m betragen.
Anmerkung: Wertschutzräume können in Massivbauart gefertigt sein, ganz aus vorgefertigten Bauteilen (Modulbauweise) oder aus einer Kombination beider Varianten (Mischbauweise) bestehen.

Wertschutzraum in Massivbauart: Wertschutzraumwandungen in Massivbauart werden durch Verguss (Einbringen des Betons in die Schalung) vorgefertigter Sicherheitselemente (Armierungsmodule) mit Beton vor Ort hergestellt. Den Abschluss des Wertschutzraumes bildet die Wertschutzraumtür nebst vorgefertigtem Rahmen.

Wertschutzraum in Modulbauart: Wertschutzraumwandungen in Modulbauart bestehen ganz aus vorgefertigten Sicherheitselementen, die vor Ort zu einer selbständigen Konstruktion zusammengefügt werden (Raum-in-Raum-System). Den Abschluss des Wertschutzraumes bildet die Wertschutzraumtür einschließlich vorgefertigtem Rahmen.

Wertschutzraum in Mischbauart: Wertschutzraumwandungen als Kombination aus Massiv- und Modulelementen. Den Abschluss des Wertschutzraumes bildet die Wertschutzraumtür einschließlich vorgefertigtem Rahmen.

Wertschutzraumtür: Tür mit einem oder mehreren Schlössern, einem Riegelwerk sowie einem Rahmen, vorgesehen als Zugang zu einem Wertschutzraum.

Wertschutzschrank: Wertbehältnis, das seinen Inhalt gegen Einbruchdiebstahl schützt und im geschlossenen Zustand über mindestens eine Innenseitenlänge verfügt, die > 1m ist.

Wertschutzschrank für Geldautomaten (Geldschrankeinheit): Schrank, der wesentlicher Bestandteil eines Geldautomaten ist, welcher über vorgefertigte Öffnungen verfügt, die für die Funktion erforderlich sind und der in verschlossenem und versperrten Zustand Schutz gegen Einbruchangriffe bietet.
Hinweis: Für Wertschutzschränke für Geldautomaten (Geldschrankeinheiten) gibt es im Gegensatz zu Wertschutzschränken keine Größenbeschränkung.

Widerstandsgrad: Bezeichnung der Klassifizierung des Widerstandes von Wertbehältnissen gegen Einbruchdiebstahl.

Widerstandsklasse: Die Widerstandsklasse kennzeichnet den Grad der Einbruchhemmung eines einbruchhemmenden Fassadenelementes. Die Zuordnung einer bestimmten Widerstandsklasse ergibt sich aus statisch/dynamischer Belastbarkeit sowie dem Widerstand gegen Werkzeugeinwirkung bei manuellen Prüfungen.

X.25: Sammelbezeichnung für eine paketorientierte Datenübertragung. Dabei werden die Daten in standardisierte Pakete verpackt, nacheinander und voneinander unabhängig versendet, gelangen auf eventuell unterschiedlichen Wegen durch das Netz und werden beim Empfänger wieder zur ursprünglichen Information zusammengesetzt.
Anmerkung: Unter dem Begriff X.25 werden umgangssprachlich mehrere CCITT-Empfehlungen zusammengefasst: u.a. X.3, X.25, X.28, X.29, X.31, X.75. Eigentlich ist X.25 nur die Beschreibung der Schnittstelle zu einem paketorientierten Datennetz.

X.25 im D-Kanal: Alternativ zur Anbindung über separate Datex-P10H-Anschlüsse bietet die Telekom seit dem 01.09.1994 einen Übergang vom ISDN-Netz in das Datex-P Netz oder andere (private) X.25 Netze an, bei dem der Basisanschluss mit DSS1-Protokoll gleichzeitig eine Festverbindung zwischen dem Teilnehmer und dem Netzübergang darstellt. Die Übertragungsrate beträgt 9600 bit/s.

Zeitgesteuerte Schalteinrichtung: siehe Schalteinrichtung mit Zeitsteuerung

Zertifikat: Dokument, das nach den Regeln eines Zertifizierungssystems ausgestellt wird, um Vertrauen zu schaffen, dass ein eindeutig beschriebenes Produkt, ein eindeutig beschriebener Prozess oder eine eindeutig beschriebene Dienstleistung mit einer bestimmten Norm oder anderen normativen Dokumenten (z.B. Richtlinien) konform ist.

Zugangsebene (ZE): Zusammenfassung bestimmter Teile oder Funktionen einer EMA, die nur für bestimmte Personen zugänglich sind.

Zugriffsschutz: Schutz gegen den unberechtigten Zugriff auf Funktionen, Bedienelemente, Datenbestände.

Zustandsmelder: Melder, der einen Zustand (z.B. den geschlossenen Zustand von Fenstern, Türen/Toren) überwacht.

Zustandsmeldung: Meldung des Ansprechens von Zustandsmeldern (z.B. Schließblechkontakten).

Zutrittskontrollanlage (ZKA): Anlage für die automatische Überprüfung von Zutrittsberechtigungen, die Steuerung von Sperren sowie die Registrierung von Vorgängen.

Zutrittskontrollsystem (ZKS): Gesamtheit der Anlageteile, die auf funktionsmäßiges Zusammenwirken abgestimmt sind (z.B. ZKZ, IME, IM und SpE).

Zwangsläufigkeit: Maßnahme, die verhindert, dass eine nicht in allen Teilen funktionsfähige EMA scharfgeschaltet werden kann oder bei einer scharfgeschalteten EMA versehentlich Externalarm durch den Betreiber ausgelöst wird (z.B. Begehung der Räume ohne vorherige Unscharfschaltung).

  • Bauliche Zwangsläufigkeit: Alle baulichen Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit, z.B. Sperrschlösser, einseitige Schließbarkeit von Außentüren.
  • Elektrische Zwangsläufigkeit: Alle elektrischen Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit, z.B. Verschlussüberwachung von Außentüren, elektrische Verriegelung von Sperrelementen bei scharfgeschalteter EMA, Blockierung der als Blockschloss ausgeführten Schalteinrichtung bei nicht voll funktionsfähiger EMA.
  • Organisatorische Zwangsläufigkeit: Alle organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit, z.B. Zugangs-, Anwesenheits- und Abgangsüberwachung von Personen.

Zwangsöffnung: Öffnung eines Wertbehältnis unter Zwang, z.B. im Zusammenhang mit einem Überfall.

Quelle: VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau (VdS 2311)

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