Bekanntlich ist die Übergangsregelung der neuen DIN 14675 (Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb), Stand 06/2000, zum 01.11.2003 ausgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen, die sich mit der Planung, Errichtung, Abnahme oder Instandhaltung von Brandmeldeanlagen beschäftigen, für die einzelnen Phasen der Norm eine entsprechende Zulassung vorweisen können. Unsere Zulassungen für alle hier aufgeführten Phasen der Norm haben wir bereits im Oktober 2002 erworben.
Diese Zertifizierung ist nicht nur über den VdS (Verband der Schadenversicherer) möglich, auch der TÜV zum Beispiel bietet diese Prüfungen und regelmäßigen Überwachungen an. Wichtige Voraussetzung jedoch ist zunächst ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN/EN/ISO 9001. Zu beziehen ist die DIN 14675 über den Beuth-Verlag in Berlin.
Diese Norm wurde vom FNFW - Arbeitsausschuss (AA) 72.1 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" erarbeitet. Im Europäischen Komitee für Normung (CEN) erarbeitet das Technische Komitee CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" unter dem Mandat der EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen der EU Bauproduktenrichtlinie (BPR) die Europäischen Normen der Reihe EN 54 "Brandmeldeanlagen". Diese Europäischen Normen befinden sich zurzeit im Harmonisierungsverfahren mit der BPR. Nach Veröffentlichung der Europäischen Normen im Amtsblatt der EU und nach Ablauf der Koexistenzperiode dürfen nur noch Produkte mit Prüfung und Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle für Brandmeldeanlagen in Verkehr gebracht werden.
Ziel dieser Norm ist es, diesen für die Bestandteile/Geräte/Komponenten von Brandmeldesystemen erreichten hohen Qualitätsstandard auch für die gesamte Brandmeldeanlage einschließlich der für den Aufbau und Betrieb notwendigen Dienstleistungen konsequent weiterzuführen. Mit dem in dieser Norm geforderten Nachweis der Kompetenz der beteiligten Fachfirmen für das Planen, Errichten, Abnehmen sowie Instandhalten wird den hohen Qualitätsanforderungen Rechnung getragen, die erforderlich sind, da Brandmeldeanlagen immer häufiger zur Erreichung des bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzniveaus eines Gebäudes eingesetzt werden.
Das CEN/TC 72 "Brandmelde- und Feueralarmanlagen" hatte auf seiner 50. Sitzung am 28. und 29. April 1998 dem vom DIN gestellten Antrag auf Abweichung von der Stillhaltevereinbarung stattgegeben und mit Resolution 468/Zoetermeer/04 unter anderem die Überarbeitung und Veröffentlichung von DIN 14675 genehmigt.
Diese Norm enthält Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Norm der Reihe DIN EN 50136 "Alarmanlagen - Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen" umgesetzt.
Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Phasen wie folgt:
Zur Ausführung der einzelnen Phasen sind entsprechende Kompetenzkriterien in der Norm festgeschrieben:
Allgemeine Anforderungen an Fachfirmen |
Planung |
Montage und Installation |
Inbetriebsetzung |
Abnahme |
Instandhaltung |
Nachweis der Firmierung (Handels-/Gesellschafts-/Gewerberegister) a) |
X | X | X | X | X |
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung |
X | X | X | X | X |
Lieferzusage(n) des/der Systemlieferanten |
X | X | |||
Muster eines Instandhaltungsvertrages | X | ||||
Nachweis eines QM-Systems gemäß DIN EN ISO 9001 |
X |
X | X | X | X |
Nachweis der Fachkenntnis für BMA | X | X | X | X | X |
Nachweis der Kenntnis über das zu verwendende BMS (falls erforderlich: einschließlich EDV-Kenntnisse) |
X b) |
X | X | X | |
Bestätigung des Systemlieferanten, regelmäßige Schulungen über das BMS anzubieten |
X b) | X | X | X | |
(graue Felder nicht zutreffend) |
|||||
Anforderungen an Fachfirmen, die an deren Standort zu prüfen sind |
Planung | Montage und Installation | Inbetriebsetzung | Abnahme | Instandhaltung |
Zugriff auf alle relevanten Regelwerke in aktueller Fassung | X a) |
X |
X | X a) | X |
Zugriff auf die technische Dokumentation der einzusetzenden BMS | X b) | X | X | X | |
Geeignete Werkstattausrüstung | X | ||||
Ersatzteillager mit festgelegtem Bestand | X | ||||
BMS-spezifische Ausrüstung (z.B. Werkzeug, Messgeräte, PC) | X | X | X c) | X | |
Ständige Rufbereitschaft (24h) | X | ||||
Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Reaktions- und Entstörungszeiten (z.B. durch geeignete Stützpunkte) | X | ||||
(graue Felder nicht zutreffend) a) Nachweis kann auf schriftlichem Wege erfolgen b) Entfällt bei Fachfirmen die nur Ausschreibungsunterlagen ohne Bezug auf ein bestimmtes zu verwendendes BMS erstellen c) Ausrüstung der Fachfirmen für Montage oder Inbetriebsetzung darf verwendet werden. |
|||||
Mindestqualifikation und Prüfungsinhalte für die verantwortliche Person |
Planung | Montage und Installation | Inbetriebsetzung | Abnahme | Instandhaltung |
Mindestqualifikation | |||||
Dipl.-Ing., Meister oder staatlich geprüfter Techniker a) | X | X | X | ||
Geselle/Facharbeiter a) b) | X | X | |||
Prüfungsinhalte | |||||
Spezielle Kenntnisse der Elektrotechnik bezogen auf BMA (z.B. Überspannungsschutzmaßnahmen, Energieversorgung) | X | X | X | X | X |
Relevante Kenntnisse der DIN 14675 und DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2) (einschließlich mitgeltender Normen) | X | X | X | X | X |
Kenntnisse über Brandmeldesysteme nach DIN EN 54-2 und DIN EN 54-13 | X | X | X | X | X |
Beispielprojektierung | X | ||||
Ansteuerung anderer System nach 6.1.2 (z.B. Feuerlöschanlagen über Schnittstellen) | X | X | X | X | |
(graue Felder nicht zutreffend) a) Abschluss in einer Fachrichtung mit elektronischem Bezug erforderlich. b) 3-jährige Berufserfahrung für die Tätigkeiten in der entsprechenden Phase erforderlich. |
|||||
Allgemeine Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen |
Planung | Montage und Installation | Inbetriebsetzung | Abnahme | Instandhaltung |
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung | X | X | X | X | X |
Lieferzusage des /der Systemlieferanten | X | X | |||
Nachweis eines QM-Systems | X | X | X | X | X |
Nachweis der Fachkenntnis für BMA /z.B. Auffrischungsschulungen, Wissen über den aktuellen Stand des technischen Regelwerks) | X | X | X | X | X |
Nachweis der Kenntnisse über das zu verwendende BMS (z.B. Auffrischungsschulungen, Wissen über Gerätetechniken) | X a) | X | X | X | |
(graue Felder nicht zutreffend) a) Entfällt bei Fachfirmen die nur Ausschreibungsunterlagen ohne Bezug auf ein bestimmtes zu verwendendes BMS erstellen |
|||||
Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen, die an deren Standort zu prüfen sind |
Planung | Montage und Installation | Inbetriebsetzung | Abnahme | Instandhaltung |
Zugriff auf alle relevanten Regelwerke in aktueller Fassung | X a) | X | X a) | X | X |
Zugriff auf die technische Dokumentation der einzusetzenden BMS | X a) b) | X | X | X | |
Geeignete Werkstattausrüstung | X | ||||
Ersatzteillager mit festgelegtem Bestand | X | ||||
BMS-spezifische Ausrüstung (z.B. Werkzeug, Messgeräte, PC) | X | X | X c) | X | |
Ständige Rufbereitschaft (24h) | X | ||||
Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Reaktions- und Entstörungszeiten (z.B. durch geeignete Stützpunkte) | X | ||||
(graue Felder nicht zutreffend) a) Nachweis kann auf schriftlichem Wege erfolgen b) Entfällt bei Fachfirmen die nur Ausschreibungsunterlagen ohne Bezug auf ein bestimmtes zu verwendendes BMS erstellen c) Ausrüstung der Fachfirmen für Montage oder Inbetriebsetzung darf verwendet werden. |
Vor Beginn der Planungsphase ist ein Konzept zu erstellen. Die Verantwortlichkeit für das Konzept und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt beim Auftraggeber der BMA, der allerdings eine Fachfirma beauftragen kann, diese Dokumentation zu erstellen.
Brandmeldeanlagen werden heute aus verschiedenen Gründen errichtet. Vorrangig ist hierbei die bauaufsichliche Forderung, die als Primärziel den Personenschutz hat. Begründet ist sie im Sonderbaurecht, bzw. dem Bauschein, Protokollen von Sonderbaukontrollen oder Gefahrenverhütungsschauen. Weitere Forderungen können aus versicherungsrechtlichen Gründen bestehen, die jedoch in erster Linie sachschutzorientiert sind. Zusätzlich können Betreiberanforderungen existieren, die meist auf freiwilliger Basis einen Zusatzschutz für Personen oder Sachen gewährleisten sollen. Die Feststellung aller Anforderungen ist wichtig, um die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen vergleichen zu können. Oft sind dem Errichter diese Anforderungen nicht oder zu spät bekannt, Unstimmigkeiten sind dann vorprogrammiert. Sämtliche Planungsunterlagen müssen verfügbar und auf dem aktuellen Stand sein.
Um die Anlage richtig einstufen zu können, muss die Schutzkategorie, die für das Gebäude erforderlich ist, bekannt sein, Kombinationen verschiedener Schutzkategorien sind möglich:
Informationen zum Thema "Austausch von Rauchmeldern" finden Sie auf einer eigenen Seite (DIN 14675 - Rauchmeldertausch) hier.
Weitergehende Informationen und Beratungen zum Thema finden Sie bei der Unternehmensberatung Wenzel: www.DIN-14675.de: Beratung und Zertifizierung nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sowie ISO 9001. Kostenloser Download bundesweit technischer Anschlußbedingungen der Feuerwehren (TABs) und Bereitstellung einer Datenbank aller nach DIN 14675 zertifizierten Unternehmen. |
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr!