IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Begriffe zum Thema Fluchttüren

Betätigungsstange (gemäß DIN EN 1125): Horizontal angeordnetes Beschlagteil eines Paniktürverschlusses, das beim Gegendrücken den Mechanismus betätigt.

Druckstange (gemäß DIN EN 1125): Eine als Teil des Gestells oder sonstiger Montageeinheit gebaute horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses (Typ B), die in Fluchtrichtung bewegt wird.

Drücker (gemäß DIN EN 179): Ein schwenkbarer Beschlag, dessen Schwenkachse senkrecht zur Türflügeloberfläche ist und mit dem der Notausgangsverschluss betätigt wird, um das (die) Sperrelement(e) freizugeben.

Elektrische Verriegelung (gemäß EltVTR): Die elektrische Verriegelung hält die Tür zusätzlich zu den üblichen mechanischen Schlössern geschlossen. Es sind kraftschlüssig wirkende Verriegelungen, z.B. Haftmagnete, und formschlüssig wirkende Verriegelungen zu unterscheiden. Eine elektrische Verriegelung besteht in der Regel aus zwei Teilen, einem haltenden Element und einem gehaltenen Element.

Elektrisches Verriegelungssystem (gemäß EltVTR): Ein elektrisches Verriegelungssystem ist eine Gerätekombination, die Türen in Rettungswegen verriegelt und im Gefahrenfall auf Anforderung, z.B. durch flüchtende Personen, freigibt. Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus einer Steuerung, einer Nottaste und einer elektrischen Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip.

Entriegelung (gemäß EltVTR): Entriegelung ist eine nicht sicherheitsrelevante Unterbrechung der Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung, z.B. durch einen Schlüsselschalter. Eine Notentriegelung liegt vor, wenn die Entriegelung durch eine Gefahrenmeldeanlage oder ähnliche automatische Sicherheitseinrichtungen, z.B. Sprinkleranlage, erfolgt.

Fluchttürfunktion (gemäß DIN 18251-1): Einrichtung im Schloss, über die Falle und Riegel nur durch Betätigung des Beschlages (z.B. Türdrücker) aus verriegelter Stellung in Offenstellung gebracht werden.

Freilauffunktion (gemäß DIN 18252): Bei abgezogenen Schlüsseln sind beide Zylinderkerne des Profildoppelzylinders nicht drehfest mit dem Schließbart verbunden.

Freischaltung (gemäß EltVTR): Freischaltung ist die sicherheitsrelevante Unterbrechung der Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung.

Folgende Arten der Freischaltung sind zu unterscheiden:

  • direkte Freischaltung, wenn bei Betätigung der Nottaste der Versorgungsstromkreis der elektrischen Verriegelung durch einen Öffnerkontakt unterbrochen wird, und
  • indirekte Freischaltung, wenn ein Öffnerkontakt der Nottaste bei Betätigung einen weiteren Schaltvorgang auslöst, der dann die Stromversorgung zur elektrischen Verriegelung unterbricht.

Gangflügel (gemäß DIN EN 1125): Der zuerst öffnende und zuletzt schließende Flügel einer in eine Richtung öffnenden zweiflügeligen Falztür.

Gefahrenfunktion (gemäß DIN 18252): Bei einem Profil-Doppelzylinder kann trotz einseitig verdreht steckendem Schlüssel der Profilzylinder auch von der gegenüberliegenden Seite mit einem zweiten Schlüssel geschlossen werden.

Gefahrenfunktion mit Gefahrenschlüssel (Gefahrenschlüsselfunktion) (gemäß DIN 18252): Bei der Gefahrenfunktion mit Gefahrenschlüssel kann bei einseitig verdreht steckendem Schlüssel von der gegenüberliegenden Seite der Profil-Doppelzylinder nur mit dem Gefahrenschlüssel geschlossen werden.

Griffstange (gemäß DIN EN 1125): Eine aus zwei Schwenkarmen befestigte horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses (Typ A), die in Fluchtrichtung und/oder in einem Bogen nach unten bewegt wird.

Kupplung (gemäß DIN 18252): Bauteil in einem Profilzylinder, das den jeweils vom Schlüssel betätigten Zylinderkern mit dem Schließbart drehfest verbindet.
Anmerkung: Die im Zusammenhang mit der Kupplung stehenden Begriffe wie Standardfunktion, Gefahrenfunktion, Gefahrenkupplung, Gefahrenschlüsselfunktion, Freilauffunktion usw. werden von Herstellern unterschiedlich verwendet. Die geforderte Kupplungsfunktion ist im Auftragsfalle zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren.

Notausgangsverschluss (gemäß DIN EN 1125): Ein Mechanismus zum Sichern der geschlossenen Tür, der aus einem (mehreren) Sperrelement(en) besteht, das (die) in das (die) Sperrgegenstück(e) eingreift (eingreifen), welches (welche) im umfassenden Türrahmen oder im Fußboden angebracht ist (sind). Das (die) Sperrelement(e) kann (können) mit dem bzw. der an der Innenseite der Tür angeordnete Drücker oder Stoßplatte freigegeben werden, wenn er bzw. sie in Abwärtsrichtung oder in Fluchtrichtung bewegt wird.

Nottaste (gemäß EltVTR): Die Nottaste ist ein Gerät, das bei Betätigung die Freischaltung der elektrischen Verriegelung bewirkt.

Paniktürverschluss (gemäß DIN EN 1125): Ein Mechanismus zum Sichern der geschlossenen Tür, der aus einem (mehreren) Sperrelement(en) besteht, das (die) in das (die) Sperrgegenstück(e) eingreift (eingreifen), welches (welche) im umfassenden Türrahmen oder im Fußboden befestigt ist (sind). Das (die) Sperrelement(e) kann (können) mit einer horizontal auf der Innenseite der Tür angeordneten Betätigungsstange freigegeben werden, wenn diese an einer beliebigen Stelle ihrer wirksamen Länge in Fluchtrichtung und/oder in einem Bogen nach unten bewegt wird.

Selbstverriegelung (gemäß DIN 18251-1): Einrichtung im Schloss, über die der Riegel bei geschlossener Tür in seine verriegelte Stellung gelangt, ohne dass hierfür eine Schlüsselbenutzung oder Beschlagbetätigung erforderlich ist.

Standardfunktion der Kupplung (gemäß DIN 18252): Bei einseitig verdreht steckendem Schlüssel kann von der gegenüberliegenden Zylinderseite der Profil-Doppelzylinder nicht geschlossen werden.

Standflügel (gemäß DIN EN 1125): Der zuletzt öffnende und zuerst schließende Flügel einer in eine Richtung öffnenden zweiflügeligen Falztür.

Steuerung (gemäß EltVTR): Die Steuerung ist ein Gerät, das der Stromversorgung der Verriegelung und der Nottaste dient. Zusätzlich kann die Steuerung auch Schaltvorgänge auslösen; sie kann z.B. akustische und optische Signale auslösen oder die Tür nach Betätigung eines Schlüsselschalters wieder verriegeln.

Folgende Arten von Steuerungen sind zu unterscheiden:

  • Die örtliche Steuerung, die in unmittelbarer Nähe der Türen angeordnet ist und nur zu deren Entriegelung verwendet wird, und
  • die zentrale Steuerung. Hierbei handelt es sich um eine Steuerung an einer zentralen Stelle. Durch die zentrale Steuerung können mehrere örtliche Steuerungen angesteuert (frei geschaltet) bzw. mehrere elektrische Verriegelungen frei geschaltet werden.

Wechsel (gemäß DIN 18251-1): Einrichtung im Schloss, die das Zurückziehen der Falle mittels Schlüssel ermöglicht.

Zuhaltung (gemäß DIN 18251-1): Sperre im Schloss, die den Riegel gegen unberechtigtes Verschieben sichert.

Schnappvorrichtung (gemäß DIN EN 1125): Vorrichtung, die das automatische Sichern eines Paniktürverschlusses in der geschlossenen Stellung ermöglicht, nachdem er betätigt wurde.

Treibriegelstange (gemäß DIN EN 1125): Senkrecht angeordnete Verlängerung des Sperrelementes eines Paniktürverschlusses, die über einen Betätigungsmechanismus mit der Betätigungsstange verbunden ist.

Verschluss für zweiflügelige Türen (gemäß DIN EN 1125): Ein Paniktürverschluss für die Verwendung auf Türflügeln zweiflügeliger Türen, der so ausgelegt ist, dass die Bedienung einer Betätigungsstange mindestens den Türflügel freigeben wird, auf dem sie angebracht ist.

Quelle: Informationsschrift der VdS Schadenverhütung.

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