IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Heimrauchwarnmelder - Informationen und Produkte

Die DIN 14676 (Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung) enthält die entsprechenden Richtlinien für Heimrauchwarnmelder.

Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer, sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Empfehlenswert ist die Überwachung jedes Raumes mit einem Rauchwarnmelder und die Installation eines Rauchwarnmelders auf jeder Ebene. In Küchen und Nassräumen sind Rauchwarnmelder nur einzusetzen, wenn aufgrund der Leistungseigenschaften der Melder oder deren räumlicher Anbringung Täuschungsalarme (in der Regel hervorgerufen durch Täuschungsgrößen aufgrund der Nutzung) auszuschließen sind.

Rauchwarnmelder müssen immer an der Decke, vorzugsweise in der Raummitte, aber in jedem Fall mindestens 0,5m von der Wand oder einem Unterzug oder von Einrichtungsgegenständen entfernt montiert werden. Räume, die durch deckenhohe Teilwände oder Möblierung unterteilt sind, sollten in jedem Raumteil mit einem Rauchwarnmelder überwacht werden, wenn durch diese die Rauchausbreitung zum Rauchwarnmelder behindert werden kann. Bei Räumen, die durch bis an die Decke ragende Balken oder Unterzüge (Unterteilungen) in Deckenfelder unterteilt sind, gelten besondere Regeln.

Ist eine Deckenmontage nicht möglich (z. B. bei nicht ausreichender Festigkeit der Decke), so sollte der Rauchwarnmelder seitlich, vorzugsweise an der längeren Wand des Raumes 0,3m bis 0,5m unterhalb der Decke möglichst im mittleren Drittel der Wand montiert werden. Die Wandfläche oberhalb des Rauchwarnmelders und etwa 1m unterhalb sollte in einer Mindestbreite von ±0,5m um den Rauchwarnmelder frei von Einrichtungsgegenständen sein. Rauchwarnmelder, die an der Wand montiert werden sollen, müssen über einen Eignungsnachweis für diese Montageart verfügen.

In den meisten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass in Wohnungen alle Schlafräume, Kinderzimmer und auch die Flure, welche als Rettungsweg von Aufenthaltsräumen dienen, mit mindestens jeweils einem Heimrauchwarnmelder ausgerüstet werden müssen. Die Kosten für den Einbau (und eventueller Reparaturen) trägt der Eigentümer, die Verantwortung und Kosten für die Wartung hat der unmittelbare Besitzer (Der unmittelbare Besitzer ist in der Regel der Mieter oder der selbstnutzende Eigentümer einer Wohnung. Es können aber auch Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen sein, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben) zu übernehmen.

Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z.B. Einzimmerappartements, sind Schlafräume. Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten jedoch in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen. Ein Einfamilienhaus enthält auch (mindestens) eine Wohnung und ist somit ebenfalls mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

In den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise (noch) keine Pflicht für Rauchwarnmelder, die Fristen für die Ausrüstung von Neubauten und Bestandswohnungen sind unterschiedlich geregelt. Informationen hierzu haben wir am Ende dieser Seite zusammen gestellt.

Unser Lieferprogramm umfasst drei verschiedene Meldertypen, welche seitens des Designs, der Art der Stromversorgung und der Batterielebensdauer verschieden sind und an sich somit jeden Bedarf und Geschmack abdecken können:

  • Heimrauchwarnmelder Kidde Q1 (Fest eingebaute Lithium-Batterie für 10 Jahre Betrieb)
  • Heimrauchwarnmelder Kidde 29HD (Standardmelder, Batterie-Laufzeit ca. 3 Jahre)
  • Heimrauchwarnmelder Telenot HD 3005 O (Melder in äußerst ansprechendem Design mit Lithium-Batterie für ca. 10 Jahre Betriebsdauer)

Heimrauchwarnmelder Kidde Q1

Heimrauchwarnmelder Kidde Q1

Der neue Rauchmelder Q1 von KIDDE zählt zu den ersten Rauchwarnmeldern, die das neue Q-Label tragen und gemäß der neuen vfdb-Richtlinie 14/01 geprüft und zertifiziert wurden. Neben einer Mindeststromversorgung von zehn Jahren muss der Melder gem. 14/01 weitere strenge Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen u.a. ein besonders hoher Schutz der Bauteile vor Korrosion, ein erhöhter Schutz der Messkammer, aber auch eine maximale elektromagnetische Verträglichkeit. Nur solche Qualitätskriterien bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Rauchwarnmelder über die gesamte Laufzeit auch wirklich störungsfrei funktioniert.

Der Mikroprozessor-gesteuerte Rauchmelder Q1 ist kompakt und dezent im Design. Durch Arretieren des Melders auf dem Montagesockel aktiviert sich der Sensor automatisch. Mit der Multifunktionstaste können Sie die Betriebsbereitschaft des Melders überprüfen, einen ungewollten Alarm abstellen oder die Sensibilität des Melders für eine bestimmte Zeit herabsenken (bspw. Beim Kochen). Eine optionale Entnahmesperre verhindert die unbefugte Demontage des Melders.

Produktmerkmale:

  • Besondere Vorteile
    • Mit "Q"-Label, geprüft für den Langzeiteinsatz nach Qualitätsrichtlinie vfdb 14/1
    • 10 Jahre garantierter Batteriebetrieb
    • Leicht bedienbare Multifunktionstaste für Meldertest und Alarm-Stop-Funktion
    • Meldertest mit verringerter Lautstärke (low-noise-testing)
    • Neueste Mikroprozessor-Technologie für präzise Sensorsteuerung
    • Große Rauchkammer mit Insektenschutz
    • Einfache Bedienung
  • Einsatzgebiet
    • Für Mieter, Eigentümer und große Wohnungsbestände
  • Lieferumfang
    • Melder, Montagesockel, Befestigungsmaterial, integrierte Batterie
  • Weitere Eigenschaften
    • LED-Anzeige zur Betriebsbereitschaft
    • Montage auch mit VdS geprüften Klebepads

Technische Daten:

  • Versorgung: 3V DC (integriert)
  • Stummschaltung: 10 Minuten (abschaltbar)
  • VdS: EN 14604:2005 , VdS 3131 (vfdb 14/01)
  • CE: 0086-CPD-535595
  • Luftfeuchtigkeit: bis 93%
  • Gewicht: ca. 125g
  • Temperaturbereich: 0° bis +40°C
  • Maße (Øxh): ca. 104 x 40 mm
  • Farbe: weiß

Heimrauchwarnmelder Kidde 29HD

Heimrauchwarnmelder Kidde 29HD

Dieser neue Rauchmelder vom US-amerikanischen Weltmarktführer Kidde arbeitet zuverlässig und mit minimalen Folgekosten, denn das Gerät wird mit einer hochwertigen Marken-Alkaline-Batterie ausgeliefert.

Zwei getrennte Tasten für Funktionsprüfung und Alarmunterdrückung ermöglichen die einfache Bedienung des Rauchwarnmelders. Eine spezielle Entnahmesperre verhindert die unbefugte Demontage des Kidde 29HD. Der fällige Batteriewechsel erfolgt nach ca. 2-3 Jahren und wird zuvor bis zu 30 Tage lang durch einen kurzen Warnton gemeldet. Eine Batteriesperre bewirkt, dass der Melder nur mit zuvor eingelegter Batterie montiert werden kann.

Kidde Rauchwarnmelder werden ohne großen Aufwand installiert und eignen sich ideal für die kostengünstige Nachrüstung in Bestandsbauten. Die Lieferung erfolgt inklusive Montageteller und Befestigungsmaterial. Fünf Jahre Funktionsgarantie (bei US-amerikanischer Produkthaftung) sorgen dabei für ruhige Nächte bei Mietern und Eigentümern.

Produktmerkmale:

  • Besondere Vorteile
    • Separate Tasten für Alarm-Stop und Funktionsprüfung
    • Extrem lautes Alarmsignal
    • VdS geprüft nach EN 14604
    • geeignet für Montage gm. DIN 14676
  • Einsatzgebiet
    • Für die nachträgliche Installation im Privatbereich
  • Lieferumfang
    • 9V-Alkaline Batterie, Montageteller, Befestigungsmaterial
  • Weitere Eigenschaften
    • Batteriewechsel-Signal
    • schnelle und einfache Montage.

Technische Daten:

  • Warnton mind. 85dBA/3m
  • Stummschaltung: 10 Minuten (abschaltbar)
  • Farbe: weiß
  • Stromversorgung: 9V-Alkaline Blockbatterie
  • Temperaturbereich: 0° bis +40° C
  • Luftfeuchtigkeit: bis 93 %
  • Gewicht: ca. 145 g
  • Maße (Øxh): d=100 x 35 mm
  • Garantie: 5 Jahre
  • VdS: EN 14604:2005 (G206007)
  • CE gem. Bauprodukterichtlinie 0786-CPD-20733

Heimrauchwarnmelder Telenot HD 3005 O weiß

Heimrauchwarnmelder Telenot HD 3005 O weiß

Intelligenter Optischer Rauchwarnmelder in gefälligem Gehäusedesign (Designvariante 2). Der Melder ist speziell für den Wohnbereich nach EN 14604 sowie EN 14604 / Anhang L (Einsatz mit erhöhten Anforderungen, wie Caravans und Wohnmobile) konzipiert. Sobald Rauch in den Melder dringt, ertönt ein lautes Warnsignal, das auch Schlafende weckt. Der Melder arbeitet autonom mit Batteriebetrieb.

Produktmerkmale:

  • batteriebetriebener Rauchwarnmelder nach dem Streulichtprinzip
  • hohe Betriebssicherheit und Vermeidung von Täuschungsalarmen durch intelligente Auswertung des Messkammersignals
  • Verschmutzungserkennung und Störanzeige bei Erreichen der max. Verschmutzungsschwelle
  • periodischer Sensortest der Messkammer
  • optische Alarm- und Störungsanzeige
  • Lieferumfang
    • Rauchwarnmelder
    • Meldersockel
    • 9V Lithium-Blockbatterie

Technische Daten:

  • im Alarmfall lautstarker Signalton von über 85 dBA
  • Luftfeuchtigkeit maximal 95 % (± 2%)
  • Luftgeschwindigkeit < 20 m/s
  • Schutzart IP40
  • Abmessungen (DxH) 110x59 mm
  • Gewicht ca. 320 g
  • Versorgungsspannung 9 V Lithiumbatterie
  • Batterielebensdauer typisch 10 Jahre
  • VdS-Nr. G 204091
  • EG Konformitätszertifikat 0786 CPD-20307

Heimrauchwarnmelder Telenot HD 3005 O weißaluminium

Heimrauchwarnmelder Telenot HD 3005 O weißaluminium

Heimrauchwarnmelder wie vor, jedoch Farbe RAL 9006 weißaluminium


Zusammengetragene Informationen (ohne Gewähr) aus den einzelnen Bundesländern (Stand April 2013)

  • Baden-Württemberg: Die Gesetzgebung zur Einführung der Rauchmelderpflicht ist in Vorbereitung.
  • Bayern: Die Rauchmelderpflicht gilt ab 01.01.2013. Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2017.
  • Berlin: Noch keine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Brandenburg: Noch keine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Bremen: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2015.
  • Hamburg: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endete bereits im Dezember 2010.
  • Hessen: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2014.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endete bereits im Dezember 2009.
  • Niedersachsen: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2015.
  • Nordrhein-Westfahlen: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2016.
  • Rheinland-Pfalz: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endete im Juli 2012.
  • Saarland: Die Rauchwarnmelderpflicht gilt für alle Neubauten und Umbauten, die nach dem 18. Februar 2004 erstellt wurden.
  • Sachsen: Noch keine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnungen.
  • Sachsen-Anhalt: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endet im Dezember 2015.
  • Schleswig-Holstein: Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endete bereits im Dezember 2010.
  • Thüringen: Die Rauchwarnmelderpflicht gilt für Neubauten und genehmigungspflichtige Umbauten seit 2008.

Die hochwertigen Heimrauchwarnmelder finden Sie auch hier in unserem Onlineshop! Auf Wunsch können wir Ihnen auch eine Email mit umfangreichen Informationen zur Landesbauordnung NRW und einer vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erstellte FAQ zum Thema zukommen lassen. Nutzen Sie doch einfach unser Kontaktformular, wir haben es schon für Sie vorbereitet.

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