IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Supportinformation zum Thema Überspannungsschäden bei Einbruch- und Brandmeldeanlagen

Hilfestellung zur Vorgehensweise bei Schäden an Brandmeldeanlagen und elektrischen Steuereinrichtungen (BMA und ESTE) nach Blitzschlag und eventueller blitzbedingter Überspannung von der VdS-Schadenverhütung aus dem Jahr 2008:

In der Vergangenheit wurden häufig nach einem benachbarten Blitzschlag und einer daraus resultierenden Falschauslösung pauschal alle Anlagenteile der Anlage ersetzt.

Nach einem direkten Blitzschlag oder Blitzschlag in nächster Nähe mit erkennbaren Spuren an der BMA/ESTE ist ein pauschaler Ersatz der Geräte/ Anlagenteile und Melder als richtig einzustufen. Bei einem entfernten oder nahen Blitzschlag kann es zu einer Vorschädigung von elektronischen Anlagenteilen kommen, die aber zunächst keine sichtbaren Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Anlage zeigt. Eine Untersuchung der Geräte auf eine solche Vorschädigung hätte einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Folge und kann zumeist nicht zerstörungsfrei durchgeführt werden.

Um zu einer, für alle Beteiligten zufrieden stellenden Lösung zu kommen, wird daher folgende Regelung für Brandmeldeanlagen nach VdS 2095 und Ansteuerungen von Löschanlagen nach VdS 2496, die nach November 2004 geplant und in Betrieb genommen wurden, getroffen:

  • Nach einem direkten Blitzschlag oder Blitzschlag in nächster Nähe mit Blitzspuren und Defekten an der Anlage sind die entsprechenden Anlagenteile der BMA und, falls erforderlich, betroffene Teile des Leitungsnetzes zu ersetzen. Eine Beurteilung des Blitzschlags sollte nachweislich mittels einer detaillierten Blitzauswertung erfolgen.

  • Wurde nach einem entfernten oder nahen Blitzschlag ein Falschalarm oder eine Störungsmeldung ohne erkennbaren Grund ausgelöst, so bleibt die BMA für einen Zeitraum von 3 Monaten weiter im normalen Betrieb. Werden innerhalb dieser Zeit keine weiteren Meldungen ohne erkennbaren Grund generiert, so kann davon ausgegangen werden, dass es zu keinem Blitz-/Überspannungsschaden gekommen ist.

    Zeigt die BMA innerhalb dieser Zeit nachweisbar Meldungen unbekannter Herkunft (Nachweis über Betriebsbuch erforderlich), so kommt ein (gegebenenfalls Teil-) Austausch der Anlagenteile in Frage. Auch in diesem Fall wird eine Beurteilung des Blitzschlags nachweislich mittels einer detaillierten Blitzauswertung empfohlen.

    Anmerkung: Um die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüber einem pauschalen Austausch einer möglicherweise völlig intakten Anlage zu wahren, sollte hier von allen Beteiligten das mögliche Risiko eines Falschalarms getragen werden.

In jedem Fall hat der Errichter gemäß VdS 2833 die Verpflichtung die Funktionsfähigkeit der Überspannungs- und Blitzstrom-Schutzelemente zu überprüfen und gegebenenfalls defekte Elemente zu ersetzen. Fehlen Überspannungs- und Blitzstrom-Schutzelemente, so sind diese zu ergänzen.

Nach Abschluss von Austauschmaßnahmen muss eine Abnahmeprüfung der Brandmeldeanlage mit Inbetriebnahmeprotokoll (siehe DIN VDE 0833-1) einschließlich Auflistung der durchgeführten Maßnahmen erfolgen.

Hilfestellung zu Blitzauswertungen bietet z.B. die VdS-Schadenverhütung (kostenpflichtig) unter www.meteo-info.de.

Die hier für Brandmeldeanlagen getroffenen Aussagen lassen sich aus unserer Sicht ebenfalls 1:1 auf andere Gefahrenmeldeanlagen (Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollen u.a.) übertragen.


Quelle: Informationsschriften der VdS-Schadenverhütung

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