IGS-Industrielle Gefahrenmeldesysteme GmbH

Technology for life safety and security

Supportinformation zum Thema Reinigung von Brandmeldern

Die DIN 14675/A1:2006-12 (Ausgabe Dezember 2006) regelt im Absatz 11.5.3 die Vorgehensweise zum Austausch von Brandmeldern wie folgt:


Brandmelder sind nach Herstellerangaben auszutauschen bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung zu unterziehen. Dies ist im Betriebsbuch zu dokumentieren. Dabei gilt ergänzend zu den Festlegungen in DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1):

  1. Wird bei der jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Brandmelders ein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren verwendet, mit welchem das vom Hersteller nach dem entsprechenden Teil der DIN EN 54 festgelegte Ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen werden kann, so kann der Brandmelder bis zu dem Zeitpunkt im Einsatz bleiben, bei dem eine nicht zulässige Abweichung festgestellt wird.
  2. Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer KaIibriereinrichtung mit Anzeige bei einer zu großen Abweichung können bis acht Jahre im Einsatz bleiben, wenn die Funktionsfähigkeit des Melders nachgewiesen ist, bei deren Überprüfung vor Ort jedoch nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt. Diese Brandmelder müssen nach dieser Einsatzzeit ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.
  3. Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung, bei deren Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt, müssen jedoch spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.

Wird bei automatischen Brandmeldern die Messkammer vor Ort gereinigt oder werden Teile der Messkammer bzw. die gesamte Messkammer ausgetauscht, so muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden, dass sich nach der Reinigung oder dem Austausch der Messkammer das Ansprechverhalten des automatischen Brandmelders in dem vom Hersteller nach dem entsprechenden Teil der DIN EN 54 festgelegten Bereich befindet.


In der Praxis bedeutet dieses jedoch, dass die Melder generell ausgetauscht werden müssen, da ein Prüfverfahren gemäß Absatz 1. nicht zur Verfügung steht. Theoretisch können die Melder natürlich zum Hersteller zwecks Prüfung eingeschickt werden. Uns ist jedoch kein Produkt bekannt, bei dem dieses vom jeweiligen Hersteller angeboten wird. Da nach einem Ablauf der Frist diese Prüfungen dann auch jährlich wiederholt werden müssten, erscheint dieses zudem nicht wirklich wirtschaftlich.

Betreiber älterer Anlagen, die also vor dem Erscheinen der Norm im Dezember 2006 in Betrieb gesetzt wurden, könnten auf die Idee kommen, sich auf den Bestandsschutz zu berufen. Aber auch diese Möglichkeit wurde im April 2012 mit dem Erscheinen der nochmals überarbeiteten Norm ausgehebelt. Hier wurde ergänzt: "ANMERKUNG: Auch für BMA die vor Dezember 2006 in Betrieb genommen wurden, wird die Anwendung der Anforderungen dieses Abschnitts empfohlen." Somit ist der regelmäßige Austausch der Melder sogenannter "Stand der Technik" und sollte schon im eigenen Interesse des Betreibers, welcher hierfür verantwortlich ist, beachtet werden.

Im Beiblatt 1:2014-12 zur DIN 14675, erschienen im Dezember 2014, gibt es zusätzliche Informationen:


1.1 zu "11.5.3 Austausch von Brandmeldern"

Dieser Absatz betrifft ausschließlich punktförmige Rauchmelder und die Messkammer/Sensorik des Ansaugrauchmelders. Bei Mehrfachsensormeldern mit Rauchsensor gilt die Anforderung auch, selbst wenn diese Funktion abgeschaltet ist. "Werksprüfung" heißt, dass diese Komponenten (Melder, Detektoren) vom Hersteller oder einem vom Hersteller autorisierten Unternehmen einer Überprüfung unterzogen werden. Hierbei wird festgestellt, ob das Ansprechverhalten usw. der Melder den Anforderungen, die an das Produkt nach Norm gestellt werden, noch gerecht werden.

Die Formulierung ist deshalb in die Norm so aufgenommen worden, weil die Ausrüstung zur Durchführung des Überprüfungsverfahrens in der Regel nicht zum Objekt des Betreibers der BMA gebracht werden kann, um dort vor Ort die Überprüfungen durchzuführen (z. B. bei Rauchmeldern der dazu zu verwendete Aerosolkanal oder der Brandprüfraum (nach DIN EN 54-7 u. a.)). Es ist dabei praktikabel, die Melder im Objekt während dieser Zeit durch Leihprodukte oder auch sogenannte Austauschmelder zu ersetzen, die während der Prüfung den Betrieb der BMA sicherstellen. Es mag inzwischen auch üblich sein, dass privatrechtlich vertraglich vereinbart ist, dass die Melder durch geprüfte Melder ersetzt werden. Dies ist dann in der Wartungsvereinbarung zu regeln.

Im Übrigen wird auf DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) verwiesen. ANMERKUNG: Für alle Melder, die einen Rauchmeldeanteil haben, gelten die genannten Anforderungen.


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