Brandmeldetechnik - Feststellanlagen:
Normen und Richtlinien
Bei der Errichtung und Unterhaltung von Brandmeldeanlagen sind die
allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Von den allgemein
anerkannten Regeln der Technik darf abgewichen werden, soweit die
gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Soweit Anlagen
auf Grund von Regelungen der Europäischen Gemeinschaft dem in der
Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen müssen,
ist dieser maßgebend. In Deutschland wird die Einhaltung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik oder des in der Europäischen
Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik vermutet, wenn die
technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE)
beachtet worden sind. Die Einhaltung des in der Europäischen
Gemeinschaft gegebenen Standes der Sicherheitstechnik wird ebenfalls
vermutet, wenn technische Regeln einer vergleichbaren Stelle in der
Europäischen Gemeinschaft beachtet worden sind, die entsprechend der
Richtlinie 73/23 EWG des Rates vom 19. Februar 1973
-Niederspannungsrichtlinie- (ABL. EG Nr. L 77 S. 29) Anerkennung
gefunden haben.
Dies sind zum Beispiel:
- DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit
Nennspannungen bis 1.000 Volt.
- DIN VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen.
- DIN VDE 0108 Errichten und Betreiben von
Starkstromanlagen in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen.
- DIN VDE 0185-103 Schutz gegen elektromagnetischen
Blitzimpuls.
- DIN VDE 0701 Instandsetzung, Änderung und Prüfung
elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke.
- DIN VDE 0800 Fernmeldetechnik.
- DIN VDE 0815 Installationskabel und -leitungen für
Fernmelde- und Informationsverarbeitungsanlagen.
- DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen.
- DIN 14675 Brandmeldeanlagen.
- DIN VDE 0845 Schutz von Fernmeldeanlagen gegen
Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen und Überspannungen aus
Starkstromanlagen.
Diese Regeln der Technik müssen innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft, die technischen Regeln des VDE speziell in
Deutschland, beachtet werden. In anderen Ländern (z.B.: USA: NFPA und
UL – Anforderungen) ist die Beachtung länderspezifischer Normen,
Richtlinien und Gesetze erforderlich. Darüber hinaus finden, für
Deutschland, die Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH Anwendung.
Dies sind zum Beispiel:
- VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für
Starkstromanlagen bis 1.000 Volt.
- VdS 2015 Elektrische Geräte und Anlagen
Richtlinien zur Schadenverhütung.
- VdS 2095 Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen.
- Ergänzung zu den VdS 2095 Flammenmelder,
Multifunktionale Primärleitung, Hochregallager.
- VdS 2098 Planung und Einbau von Rauch- u.
Wärmeabzugsanlagen.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinien beschreiben Anwendung und Montage von Feststellanlagen
für bewegliche Raumabschlüsse, die die Eigenschaft
"selbstschließend" aufweisen müssen. Feststellanlagen, die
gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden,
gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft
"selbstschließend" von Raumabschlüssen im Brandfall.
Feststellanlagen sind geeignet für bewegliche Raumabschlüsse, wie
Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, und andere Abschlüsse die
selbstschließend sein müssen.
DIBt-Richtlinien:
- Teil 1 Richtlinien für Feststellanlagen (Fassung
Oktober 1988) Anwendungsbereich Begriffe und Montage
- Teil 1 Richtlinien für Feststellanlagen (Fassung
Oktober 1988) Bauartprüfung und Überwachung
Voraussetzungen
- FSA bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung.
- Der Schließbereich muss ständig freigehalten
werden (ggf. Fußbodenmarkierung Bodenbeschriftung)
- Nach den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten
können Rauchmelder und/oder Wärmemelder in FSA verwendet werden.
- Rauchmelder sollen eingesetzt werden, wenn bei der
voraussichtlichen Brandentwicklung mit Rauch zu rechnen ist; dabei
optische Rauchmelder bei Schwelbränden oder Ionisations-Rauchmelder
bei offenen Bränden (z. B. brennbare Flüssigkeiten).
- Wärmemelder werden eingesetzt, wenn bei
Rauchmeldern aus betrieblichen Gründen die Gefahr zu Falschalarmen
besteht.
- Bei FSA in Rettungswegen müssen Rauchmelder
eingesetzt werden.
Abnahmeprüfung
Nach dem betriebsfertigen Einbau einer Feststellanlage:
- ist deren einwandfreie Funktion und
vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung
festzustellen
- Der Hersteller weist auf die Abnahmeprüfung hin
- Der Betreiber veranlasst die Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung darf nur durchgeführt werden
von:
- Fachkräften des Herstellers
- Durch den Hersteller autorisierte Fachkräfte
(Errichterbetrieben)
- Fachkräften einer benannten Prüfstelle (z.B. der
VdS Schadenverhütung GmbH, Köln)
Hier ein Beispiel eines Aufbaus in Verbindung mit einer
Brandmelderzentrale aus dem System 8000:
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Rauchalarmschalter (RAS)
Der Rauchalarmschalter RAS 2103 ermöglicht eine direkte Ansteuerung
von Feststellvorrichtungen ohne Anbindung an übergeordnete
Steuergeräte gemäß den Richtlinien des Deutschen Instituts für
Bautechnik DIBt. Als Stromversorgung muss eines der nachstehenden
Netzgeräte eingesetzt werden.
Die Türhaftmagnete, Ankerplatten, Türschließer, Netzteile und
Gleitschienen-Schließfolgeregler sind gemäß dem
DIBt-Zulassungsbescheid (Z-6.5-1457) für den Rauchalarmschalter RAS
2103 zugelassen. Als Melder können der Thermodifferentialmelder
1-1262 bzw. der optische Rauchmelder 1-1362 verwendet werden.
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Netzgerät für RAS 2103 (12V/3A)
Netzgerät für RAS 2103 (12V/3A), in DIBt Zulassung Z-6.5-1457
enthalten, für Feststellanlagen im Aufputzgehäuse. Netzspannung
230VAC-115VAC, 50-60Hz (Weitbereichseingang), Nennspannung UB 12VDC
oder 24VDC, Nennstrom 0 bis 3A, Ausgangsleistung max. 36W. Maße
(BxHxT) ca. 195x140x70mm, Schutzklasse I nach DIN EN 60950,
Schutzart IP20
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Auslösetaster für Feststellanlage in aP-Ausführung
Auslösetaster in auf Putz-Ausführung zur manuellen Auslösung von
Feststellvorrichtungen mit Doppel-Wipptaster-Einsatz.
Technische Daten: Ausführung 1 Öffner, 1 Schließer, 1-polig (10
A/AC 250V), Farbe Gehäuse lichtgrau, Schutzart IP44.
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Auslösetaster für Feststellanlage in uP-Ausführung
Auslösetaster in Unterputz-Ausführung zur manuellen Auslösung von
Feststellvorrichtungen mit Doppel-Wipptaster-Einsatz.
Technische Daten: Ausführung 1 Öffner, 1 Schließer, 1-polig (10
A/ AC 250V), Farbe Gehäuse polarweiß, Schutzart IP44.
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Buskoppler für FSA-Anwendungen
Intelligente Baugruppe auf der Analog-Ringleitung eines
Brandmeldesystems Serie 8000 zum Anschluss von nicht
adressierfähigen Meldern:
-max.30 Standardmelder ohne ESK
-max.10 Standardmelder mit ESK
-max.10 Nichtautomatische oder Technische Alarmbausteine pro Gruppe
Der Koppler benötigt zum Betrieb eine externe Versorgungsspannung.
Es besteht die Möglichkeit diese Spannung zu überwachen.
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Türhaftmagnet mit Ankerplatte
Für Feuerschutztüren oder -tore, mit flexibler Ankerplatte,
aP-Ausführung.
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Türhaftmagnet (Schwenkbarer Kopf)
Für Feuerschutztüren oder -tore, mit Abstandsrohr (max. 175 mm),
Unterbrechertaster, Verpolungsschutz und integrierter Auslösetaste.
Montage: Wand-, Decken- und Bodenmontage (für Wandmontage
umstellbar).
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Türhaftmagnet zur Bodenmontage
Für Feuerschutztüren, mit Unterbrecherdrucktaster, wahlweise
rechts oder links.
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Türschließer mit Feststellung und Schließfolgeregler in
verschiedenen Größen
Gleitschiene mit integrierter mechanischer Schließfolgereglung
über ein von der Schließhydraulik unabhängiges
Schubstangen-Klemmsystem mit Überlastsicherung und durchgehender
Verkleidung. Mit integrierter, elektromechanischer Feststellung in
beiden Türflügeln. Feststellpunkt (80° bis 130°) und
Ausrückkraft stufenlos einstellbar.
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Katalogauszug Novar
Feststelleinrichtungen
Produktinformation Rauchalarmschalter
Produktinformation
Brandmeldetechnik FSA mit Esserbus
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