Begriffe und Erläuterungen zum Thema Lichtrufanlagen nach DIN VDE
0834:
Einführung
Die einst einfachen "Klingelanlagen" zum Herbeirufen von Hilfe
haben sich mittlerweile zu umfangreichen Kommunikationsanlagen oder
Systemen der Sicherheitstechnik entwickelt. Der technische Fortschritt
und das Zusammenwachsen verschiedener Systeme zu komplexen
Funktionseinheiten erfordern ausgebildetes Fachpersonal und ein
umfangreiches Spezialwissen, um Rufanlagen zu errichten.
Der heutige Leistungsumfang reicht von der herkömmlichen Rufanlage
über Rundfunk- und Fernsehübertragungen bis hin zu komplexen
Computernetzen. Die Technik in diesem Anwendungsbereich hat heute einen
Stand erreicht, der im Betrieb so gut wie keine Probleme verursacht.
Probleme entstehen aber, wenn
- Rufanlagen falsch geplant sind,
- Rufanlagen schlecht errichtet wurden,
- Rufanlagen schlecht oder gar nicht in Stand
gehalten werden,
- Rufanlagen vom Betreiber oder seinem Personal
ignoriert oder nicht akzeptiert werden.
Rufanlagen im Sinne dieser Erläuterungen dienen vorrangig dem Schutz
von Menschenleben und dem Erhalt der Unversehrtheit. Damit besteht in
ganz besonderem Maße die Verpflichtung, zur Planung, Errichtung,
Inbetriebnahme und Instandhaltung nur Fachfirmen und Personen
einzusetzen, die ihre Kompetenz bereits nachgewiesen haben. Auf Grund
der gleichen Zielsetzung müssen auch gleiche Maßstäbe wie beim
Errichten von Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brandmeldeanlagen,
Einbruchmeldeanlagen usw.) angewendet werden. Grundlage für den Betrieb
ist vor allem die DIN VDE 0834 deren Geltungsbereich sich in erster
Linie auf Krankenhäuser, Alten- und Seniorenwohnheime,
Justizvollzugsanstalten sowie ähnliche Einrichtungen erstreckt, in
denen Störungen der Rufanlage eine mehr oder minder große Gefahr für
den Rufenden bedeuten.
Normen wie die DIN VDE 0834 sind für Planer und Errichter in der
Regel nicht bindend sofern ihre Einhaltung nicht durch ein Gesetz
vorgeschrieben wird. Nach einem BGH-Urteil wird die Einhaltung aber im
Schadenfall immer dann doch zwingend vorausgesetzt, wenn der Schutz von
Sicherheit, Gesundheit und Leben darin vorausschauend geregelt wird.
Der Betreiber einer Rufanlage in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
Pflegestationen und ähnlichen Einrichtungen oder von Haftanstalten muss
selbst "eingewiesene Person" im Sinne der DIN VDE 0834 sein,
oder eine eingewiesene Person beauftragen. Der Betreiber bzw. die
beauftragte Person muss eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass
das Personal, insbesondere das Pflegepersonal, über die Aufgaben,
Funktionen und den Betrieb der Rufanlage ausreichende Kenntnisse
verfügt. Entsprechende Schulungen sind regelmäßig durchzuführen und
zu wiederholen.
Er muss weiter dafür sorgen, dass Anzeichen einer Beeinträchtigung der
ständigen Betriebsbereitschaft oder Unregelmäßigkeiten der Funktion
vom Personal gemeldet und Inspektionen durchgeführt werden. Der
Anschluss von anlagenfremden Geräten und Betriebsmitteln (z.B.
medizinisches elektrisches Gerät) darf nur durch hierfür besonders
ausgebildetes Personal erfolgen. Steckbare Geräte für die
Rufauslösung, z.B. Patientenhandgeräte, müssen nach jedem Einstecken
auf einwandfreie Funktion der Rufauslösung geprüft werden.
Unregelmäßigkeiten in Funktionalität sowie Ausfälle und Störungen
einzelner Komponenten der Rufanlage muss das Personal (insbesondere das
Pflegepersonal!) unverzüglich dem Betreiber oder der von ihm
beauftragten Person anzeigen, um umgehende Instandhaltungs- und
Änderungsmaßnahmen veranlassen zu können. Alle anfallenden
Störfälle müssen vom Betreiber oder von der beauftragten Person
fortlaufend in einem bei der Rufanlage verfügbarem Betriebsbuch
festgehalten werden.

Begriffe und Erläuterungen
Nachfolgend sind einige Begriffe, Geräte und Grundfunktionen erläutert
und ihre Leistungsmerkmale/ Anforderungen kommentiert, um bei der
Vielfalt der Anlagentypen eine gemeinsame Sprache zu fördern und
Missverständnissen vorzubeugen. Die Begriffe sind nicht alphabetisch
geordnet, sondern in der Reihenfolge, in der sie bei der Planung von
Anlagen auftreten und Entscheidungen bedingen. Die Ausführungen
beziehen sich auf Krankenhäuser u. Altenheime, für
Justizvollzugsanstalten gilt sinngemäß Gleiches.
Verwendungsbereich
Verwendungsbereich ist der Bereich, für den eine Rufanlage
bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Maßgebend ist dabei das Verhalten
im Störungsfall. Die Rufanlage ist als eigenständige Anlage zu planen,
die VDE 0834 ist bindend zugrunde zu legen. Der Verwendungsbereich ist
gemeinsam mit dem Betreiber festzulegen. Gegebenenfalls sind zusätzlich
Krankenhausbauverordnungen von Bundesländern zu berücksichtigen.
Verwendungsbereich A
Mit der Rufanlage wird Hilfe herbeigerufen, bei Störungen entsteht eine
Gefahr für den Rufenden. Die Rufanlage muss Störungen erkennen können
und melden. Die Rufanlage muss sich ständig selbst überwachen. Die
Übertragungswege, Rufleitungen und die für die Rufauslösung wichtigen
Teile der Anlage müssen in die Überwachung einbezogen sein. Die
Stromversorgung der Anlage muss durch geeignete Maßnahmen
gewährleistet sein. Die Speicherung von Rufen bei kurzzeitiger
Unterbrechung der Stromversorgung (z.B. bei Netzausfall) muss
sichergestellt sein.
Verwendungsbereich B
Mit der Rufanlage werden auch besondere Notrufe, z.B. für ein
Reanimationsteam ausgelöst oder es sind medizinisch technische Geräte
zur Patientenüberwachung angeschlossen. Bei Störungen entsteht eine
besondere Gefahr für den Rufenden. Rufanlagen in JVA fallen immer unter
den Verwendungsbereich B. Die Rufanlage muss Störungen erkennen können
und melden. Die Rufanlage muss sich ständig selbst überwachen. Die
Übertragungswege, Rufleitungen und die für die Rufauslösung wichtigen
Teile der Anlage müssen in die Überwachung einbezogen sein. Die
Stromversorgung der Anlage muss durch geeignete Maßnahmen
gewährleistet sein. Die Speicherung von Rufen bei kurzzeitiger
Unterbrechung der Stromversorgung (z.B. bei Netzausfall) muss
sichergestellt sein.
Schutzbereich A
Es besteht keine elektrisch leitende Verbindung von Personen mit
Erdpotential oder anderen Anlagen und Geräten. Meist gibt der
Hersteller bereits für jede Gerätegruppe den zutreffenden
Schutzbereich an. Im Schutzbereich A sind keine besonderen
Schutzmaßnahmen erforderlich.
Schutzbereich B
In diesem Bereich kann eine erhöhte Gefährdung von Patienten
auftreten, wenn sie mit Erdpotential oder medizinisch technischen
Geräten leitend verbunden sind. Im Schutzbereich B sind zusätzliche
Maßnahmen erforderlich. Die Auswahl der Geräte ist wichtig. Ruftaster
z.B. in Bädern gehören zum Schutzbereich B.

Anlagen ohne Sprechen
Rufe werden optisch und akustisch signalisiert und können nur durch
Aufsuchen des Rufortes abgestellt werden. Bei der Projektierung ist
festzulegen, welche Rufarten erfasst und weitergemeldet werden sollen.
Anlagen mit Sprechen
Rufe werden optisch und akustisch signalisiert, bestimmte Rufe dürfen
nach einem Gespräch mit dem Rufenden fernabgestellt werden. Bei der
Projektierung ist festzulegen, welche Rufarten erfasst und
weitergemeldet werden sollen. Ebenfalls festzulegen ist, welche Räume
der Rufanlage mit und welche ohne Sprechverbindung ausgestattet werden
sollen.
Zentralbetrieb
Organisationsform, bei der alle Rufe aller Stationen ausschließlich an
eine übergeordnete zentrale Stelle (-> Zentralabfrage) geleitet
werden, dort beantwortet und bewertet werden und von der aus alle
weiteren Maßnahmen eingeleitet werden. Festzulegen ist, ob Stationen
zeitweise auch dezentral betrieben werden sollen. Sinnvoll ist die
Integration weiterer Funktionsbereiche (Verwaltung, Röntgen, Apotheke
usw.), um ein effizientes Gesamtsystem zu haben. Neben den
Krankenzimmern und Funktionsräumen müssen alle Räume, in denen sich
Pflegepersonal und Patienten aufhalten können, in die Anlage einbezogen
werden.
Dezentraler Betrieb
Organisationsform, bei der alle Rufe innerhalb der Station oder des
Dienstbereiches das zuständige Pflegepersonal direkt an einer Abfrage
im Dienstzimmer oder am jeweiligen Aufenthaltsort (-> Rufnachsendung)
erreichen. Festzulegen ist, ob Stationen zeitweise auch dezentral
betrieben werden sollen. Sinnvoll ist die Integration weiterer
Funktionsbereiche (Verwaltung, Röntgen, Apotheke usw.), um ein
effizientes Gesamtsystem zu haben. Neben den Krankenzimmern und
Funktionsräumen müssen alle Räume, in denen sich Pflegepersonal und
Patienten aufhalten können, in die Anlage einbezogen werden.
Zentraler/dezentraler Betrieb
Organisationsform, bei der je nach Tageszeit und Rufhäufigkeit
stationsweise separat die zentrale oder dezentrale Betriebsweise
aktiviert wird. Die Rufanlage muss stationsweise z.B. durch Tastendruck
ggf. auch automatisch in die jeweils andere Betriebsweise umschaltbar
sein.
Rufnachsendebetrieb
Betriebsart, bei der Rufe nicht nur im Dienstzimmer, sondern auch an
jeden anderen wechselnden Aufenthaltsort des Personals gemeldet werden.
Betriebsart, die Bestandteil des dezentralen Betriebs ist.
Gruppenzusammenschaltung
Zeitweise Ausdehnung des Rufnachsendebetriebs über mehrere Stationen
(Gruppen) in betriebsarmen Zeiten oder in Notfällen. Der Umfang und der
Ort der Gruppenzusammenschaltung ist festzulegen, optische Anzeigen sind
einzuplanen.
Station/Gruppe
Kleinster geschlossener Organisations- und Pflegebereich mit gleichen
Zuständigkeiten, dessen Meldungen zusammengefasst werden können und
der sich auch in der technischen Realisierung wiederspiegeln soll, z.B.
Versorgungsbereich eines Netzgerätes, geschlossenes Leitungssystem.
Dieser Bereich ergibt sich aus der Struktur des Hauses. Er ist so zu
planen, dass er autark betrieben werden und in die Organisationsbereiche
integriert werden kann.

Dienstbereich
Zeitweiser organisationsbedingter Zusammenschluss von Stationen, deren
Rufe dasselbe Personal erreichen sollen -> Gruppenzusammenschaltung.
Die Stationen sollen auch räumlich nahe sein, um eine sinnvolle
Zusammenschaltung zu erhalten.
Dienstzimmer
Regelmäßiger Aufenthaltsort des Pflegepersonals. Das Dienstzimmer
erhält üblicherweise eine Hauptabfrage.
Patientenzimmer
Raum, in dem ein- oder mehrere Patienten gepflegt werden. Es sind die
Apparaturen für Ruf und Rufabstellung zu planen.
Funktionsraum
Raum, in dem sich Personal vor- übergehend aufhalten kann und während
dieser Zeit erreichbar sein muss, in dem sich jedoch keine Patienten
aufhalten. Mindestens die Rufnachsendung ist für jeden Raum
sicherzustellen, ggf. können Displays wichtige Zusatzinformationen
bieten.
Ruf
Ruf einer hilfsbedürftigen Person mit dem Ziel, von einer Pflegeperson
aufgesucht oder angesprochen zu werden. Jedem Bett muss eine Einrichtung
zur Rufauslösung zugeordnet sein, die vom Patienten bequem und sicher
erreichbar ist. Die Ruftaste muss rot und bei Dunkelheit beleuchtet
sein. Dies gilt sinngemäß für alle anderen Räume, in denen sich
Patienten aufhalten können. Die Rufauslösung muss in der Ruftaste oder
unmittelbar in der Nähe durch die Beruhigungslampe optisch signalisiert
werden. Ruftaster in Nassräumen müssen dafür besonders ausgeführt
sein.
Anwesenheit
Markieren der Anwesenheit einer Pflegeperson beim Betreten eines mit der
Rufanlage verbundenen Raumes mittels -> Anwesenheitstaste. In allen
Räumen, in den das Personal von Rufen erreicht werden soll, muss durch
Betätigungen der Anwesenheitstaste die Anwesenheitsmarkierung
geschaltet werden können. Die Anwesenheitstaster müssen grün sein,
der Schaltzustand ist in oder neben der Taste optisch zu signalisieren.
Sie sollen in Türnähe angebracht sein. Die Anwesenheitstaste einer
zweiten Personalgruppe, soweit vorhanden, darf gelb sein.
Notruf
Ruf einer Pflegeperson, mit dessen Hilfe eine andere Pflegeperson
herbeigerufen werden soll. Die Notrufauslösung wird durch Einschalten
der Anwesenheit vorbereitet. Der Ruf im Raum wird zum Notruf.
Abfragbare Rufe
Rufe von einem Gerät mit Sprechmöglichkeit am Bett oder im Zimmer. In
Anlagen mit Sprechverbindung ist eine Fernabstellung der Rufe mit
Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen zulässig. Rufe ohne
Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt werden, lediglich die
Rufquittierung ist statthaft, wenn die Ruferledigung von der Anlage
überwacht wird.
Nicht abfragbare Rufe
Rufe von einem Gerät ohne Sprechmöglichkeit. Der Rufort muss
aufgesucht werden. In Anlagen mit Sprechverbindung ist eine
Fernabstellung der Rufe mit Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen
zulässig. Rufe ohne Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt
werden, lediglich die Rufquittierung ist statthaft, wenn die
Ruferledigung von der Anlage überwacht wird.

Bettenruf:
Ruf eines Patienten von seiner Rufvorrichtung am Bett, der selektiv
erkannt werden kann. In Anlagen mit Sprechverbindung ist eine
Fernabstellung der Rufe mit Sprechen nach Abfrage an den Abfrageplätzen
zulässig. Rufe ohne Sprechmöglichkeit dürfen nicht fernabgestellt
werden, lediglich die Rufquittierung ist statthaft, wenn die
Ruferledigung von der Anlage überwacht wird.
WC-Ruf
Nicht abfragbarer Ruf aus einer Nasszelle oder Toilette. Der
Schutzbereich ist zu beachten!
Monitorruf/Diagnoseruf
Von einem überwachenden Gerät ausgelöster Notruf. Die Anzahl der
Steckbuchsen pro Bett ist mit dem Betreiber festzulegen.
Telefonruf
Von einer Telefonnebenstelle ausgelöster Ruf bei Abwesenheit.
Üblicherweise wird der Anruf des Dienstzimmertelefons bei
Nichtanwesenheit über die Rufanlage weitergemeldet.
Rufnachsendung
Nachsendung eines Rufes an diejenige Stelle, an der das Pflege- personal
seine Anwesenheit markiert hat. Der Ruf wird mindestens akustisch
signalisiert. Ergänzend kann der Rufort und die Rufartangezeigt werden.
Abfragbare Rufe dürfen nach einer Sprechverbindung (-> Nebenabfrage)
abgestellt werden. Die Rufnachsendung ist erforderlich, wenn die Ruflage
im dezentralen Betrieb genutzt wird.
Rufabstellung
Beendigung des Rufzustandes durch Setzen der Anwesenheit durch eine
Abstelltaste oder durch Fernabfrage im Rahmen der erlaubten
Möglichkeiten. Festzulegen sind die Einbauplätze der Apparaturen mit
Anwesenheitstaste und der Abstelltaster (WC).
Rufabfrage/Nebenabfrage
Reaktion auf einen Ruf durch Aufbau einer Sprechverbindung zum Rufenden.
Es ist zu planen, ob und wo Nebenabfragemöglichkeiten sinnvoll sind.
Zimmerweises Sprechen
Das Patientenzimmer verfügt über eine zentrale Sprechvorrichtung für
Durchsagen und Rufabfragen. Bei der Planung sind zusammen mit dem
Betreiber die entsprechenden Apparaturen und Geräte auszuwählen.
Bettenweises Sprechen
Jedes Bett ist mit einer Sprechvorrichtung ausgestattet und kann einzeln
angesprochen werden. Bei der Planung sind zusammen mit dem Betreiber die
entsprechenden Apparaturen und Geräte auszuwählen.
Zimmerterminal
Bedien- und Installationseinheit in Patientenzimmern und
Funktionsräumen, in der in der Regel alle Ruffunktionen des Zimmers
erfasst und alle Anzeigen im Zimmerbereich gesteuert werden und die auch
selbst wesentliche Bedien- und Anzeigeelemente enthalten kann.
Zimmerterminals werden in der Regel für alle Krankenzimmer und
Funktionsräume vorgesehen. Sie können die Bedienelemente und
Anzeigendisplays enthalten, ebenso bei Anlagen mit Sprechen, die
Nebenabfrage. Angeschlossen werden die Betten, vorgelagerte Nasszellen
und die optischen Anzeigenelemente (-> Zimmersignalleuchte).
Ruftaster
Gerät zur Auslösung eines Rufes mit Beruhigungslampe zur Kontrolle der
Rufauslösung. Bauformen: Ruftaster, Zugtaster, pneumatischer Rufgeber.
Der Ruftaster muss rot und bei Dunkelheit beleuchtet sein. Der
Schutzbereich und der Verwendungsbereich muss beachtet werden.

Anwesenheitstaste
Gerät zur Anwesenheitsmarkierung, Notrufvorbereitung, Rufnachsendung
und zur Rufabstellung in den Räumen, in denen sie ausgelöst wurden.
Ruforten in WC's oder anderen Nebenräumen, die vom Anwesenheitstaster
aus nicht eingesehen werden können, ist ein eigener -->
Abstelltaster zuzuweisen. Die Anwesenheitstaste kann als separate
Apparatur oder als Bedienelement im Zimmerterminal geplant werden.
Abstelltaster
Gerät zum Abstellen von Rufen. Der Abstelltaster ggf. beim WC stellt
nur den Ruf ab. Er leitet keine weiteren Funktionen ein.
Patientenbediengerät
Für den Patienten bestimmtes Gerät mit Ruftaste, Beruhigungslampe,
Lichttasten, gegebenenfalls allen Bedienelementen zum Empfang von
Rundfunk- und TV Programmen und allen Elementen zur Sprechverbindung zum
Pflegepersonal als Einbau- oder Handgerät. Für Handgeräte ist eine
Aufnahme (Köcher) an der Wand und/oder am Nachttisch einzuplanen.
Birntaster
Einfache Ausführung eines Patientenbediengerätes mit einfacher
Rufauslösung und Lichttasten. Bei der Planung muss auf die passende
Steckvorrichtung geachtet werden.
Steckvorrichtung
Mehrpolige Steckdose am Patientenbett zur Aufnahme von beweglichen
Rufgeräten. Die Steckvorrichtung kann für Wandeinbau oder für Einbau
in die Medizinische Versorgungseinheit (Bettenschiene) vorgesehen
werden.
Bettanschlusseinheit
Umfangreiche Bedien- und Installationseinheit am Patientenbett zur
Aufnahme von beweglichen Ruf- und Überwachungsgeräten. Die
Bettanschlusseinheit kann für Wandeinbau oder für Einbau in die
Medizinische Versorgungseinheit (Bettenschiene) vorgesehen werden.
Zimmersignalleuchte
Einem Zimmer unabdingbar zugeordnete Leuchte mit Ruflampe (rot) und
Anwesenheitsanzeige (grün) in unmittelbarer Nähe des dazugehörenden
Zimmers (Eingangstür). Alle optischen und akustischen Anzeigen müssen
der Norm DIN VDE 0834 entsprechen. Im Flurbereich jedes Raumes mit
Rufmöglichkeit ist über/neben der Eingangstür die Zimmersignalleuchte
mit rotem Leuchtfeld (Rufe) und grünem Leuchtfeld (Anwesenheit)
vorzusehen. Zusätzliche Leuchtfelder (weiß, gelb) für weitere
Anwesenheiten und für Zusatzinformationen sind zulässig.
Richtungssignalleuchte
Leuchte, die die Anzeigen mehrerer Zimmersignalleuchten zusätzlich
zusammenfasst, um im Ruffall das Personal zu nicht sofort einsehbaren
Gebäudeteilen zu führen. Die Rufinformationen mehrerer Zimmer können
zusätzlich in Gruppen-, Pflegegruppen- und Richtungsleuchten
zusammengefasst signalisiert werden.
Gruppensignalleuchte
Einer Station zugeordnete Leuchte zur Sammelanzeige von Rufen aus dieser
Station. Die Signalisierung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der
Rufprioritäten in gleicher Weise wie in den Zimmersignalleuchten.
Display
Anzeigetafel mit textlich oder numerisch dargestellter Rufanzeige. In
der Regel können Displays anstelle von Richtungssignalleuchten,
Gruppensignalleuchten oder Pflegegruppensignalleuchten verwendet werden.
Hauptabfrage
Gerät im Dienstzimmer des Personals zur Darstellung eines jeden
Rufortes und zur differenzierten Rufartanzeige in einer Station. Von
einer Abfrage aus kann in der Regel jedes Zimmer und jedes Bett
angesprochen und abfragbare Rufe abgestellt werden. Durchsagen,
Gruppenzusammenschaltungen und sonstige Betriebsabläufe werden meist
von hier organisiert. Für jede Stationseinheit ist im Dienstzimmer die
Hauptabfrage vorzusehen. Üblicherweise wird der Ruf des Telefons im
Dienstzimmer in die Rufanlage weitergeleitet.

Bereichsabfrage
Gerät wie -> Hauptabfrage, jedoch für mehrere Stationen
übergeordnet zuständig. Bereichsabfragen können bei entsprechender
Organisationsform erforderlich werden.
Zentralabfrage
Zentraler Arbeitsplatz für den -> Zentralbetrieb. Bei der Planung
ist zu beachten, dass die Zentralabfrage u.U. 24 Std./Tag besetzt werden
muss. Die Anzahl der Bedienplätze ist festzulegen. Sinnvoll ist es
auch, Funktionsbereiche mit anzuschließen.
Netzgerät
Spannungsversorgung nach EN60950 zur Erzeugung einer
Sicherheitskleinspannung mit einer maximalen Ausgangsspannung von 30
Veff (60 V=) im Schutzbereich A, 25 Veff (60V=) im Schutzbereich B, zur
ausschließlichen Versorgung von Geräten der Rufanlage aus dem
Niederspannungsnetz mit Ersatzstromversorgung. Netzgeräte dürfen nur
in trockenen Fluren oder Funktionsräumen untergebracht werden. Sie
müssen gut zugänglich sein. Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu
sorgen. Beim Einbau im Schaltschrank ist ggf. eine Zwangsentlüftung
vorzusehen. Erfüllt die Spannungsversorgung DIN EN 60601-1, so sind die
Anforderungen des Schutzbereichs B bereits weitgehend erfüllbar. Das
Netzgerät ist ohne Steckvorrichtungen fest mit der allgemeinen
Stromversorgung zu verbinden.
Spannungsversorgung
Vorrichtung zur sicheren und -ausfall geschützten Versorgung aller
Geräte der Rufanlage. Aus dem Niederspannungsnetz versorgte Netzgeräte
der Rufanlage müssen eigene Stromkreise mit eigenen Schutzmaßnahmen
erhalten. Eine Ersatzstromversorgung ist vorgeschrieben. Diese
Ersatzstromversorgung muss die Versorgung der Rufanlage spätestens 15
Sekunden nach Ausfall der allgemeinen Stromversorgung übernehmen. Der
Anschluss systemfremder Betriebsmittel an diese Stromkreise ist nicht
zugelassen.
Ersatzstromversorgung
Vorrichtung zur Aufrechterhaltung des internen Niederspannungsnetzes
oder Pufferung des Netzgerätes. Ist keine Netzersatzanlage vorhanden,
so müssen vergleichbare Maßnahmen getroffen werden (Batterie).
Stör- und Ausfallüberwachung
Einrichtung zur Erfassung von Leitungsstörungen und Geräteausfällen,
die eine Gefahr für den Rufenden bewirken können. Es muss
gewährleistet sein, dass Störungen der Rufleitungen und
Geräteausfälle vom Pflegepersonal oder sonstigen qualifizierten
Stellen sofort erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Automatische Weitermeldung von Störungen und Ausfällen direkt zur
technischen Abteilung ist sinnvoll und sollte vorgesehen werden.
Stationsleitungszug
Kabelverbindung innerhalb einer Station, die alle zum Betrieb einer
Rufanlage notwendigen Verbindungen in sich vereinigt und beispielsweise
alle Zimmerterminal einer Station verbindet. Die Struktur des
Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet werden muss bei
der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage. Für das
Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit Leitungen
des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch vorgegebene
Maßnahmen auszuschließen.
Gruppenleitungszug
Kabelverbindung, die mehrere Stationen mit allen zur ->
Gruppenbildung notwendigen Verbindungen in sich vereinigt. Die Struktur
des Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet werden muss
bei der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage. Für das
Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit Leitungen
des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch vorgegebene
Maßnahmen auszuschließen.
Zentralleitungszug
a) Kabelverbindung, die alle Stationen mit allen zum ->
Zentralbetrieb notwendigen Verbindungen in sich vereinigt.
b) Kabelverbindung, die alle Stationen mit einer zentralen
Steuerelektronik (-> Steuerzentrale) verbindet.
Die Struktur des Leitungsnetzes ist z.T. herstellerspezifisch. Beachtet
werden muss bei der Konzeption auch die Konfiguration der Rufanlage.
Für das Leitungsnetz gilt die Norm DIN VDE 0834. Die Verwechslung mit
Leitungen des Niederspannungsnetzes oder eine Beeinflussung ist durch
vorgegebene Maßnahmen auszuschließen.
Steuereinheit
Herstellerspezifisches zentrales Steuergerät, das alle Vorgänge einer
Rufanlage verwaltet und steuert und in dem in der Regel alle
Steuerprogramme abgelegt sind. In der Praxis kommt es häufig zu
Verwechslungen mit der Zentralabfrage, da es auch Anlagen gibt, bei
denen die Steuereinheit in der Zentralabfrage integriert ist.
Steuereinheiten dürfen wie Netzgeräte nur in trockenen Räumen oder
Funktionsräumen untergebracht werden. Sie müssen gut zugänglich sein.
Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen, ggf. ist eine
Zwangsentlüftung vorzusehen. Funktionen sind im Notbetrieb zu erhalten.
PSA/DECT-Schnittstelle
Herstellerspezifische Schnittstelle zwischen Rufanlage und PSA bzw.
DECT-Systemen. In der Rufanlage ausgelöste Meldungen (Rufe, Not-,
Alarm-, Diagnostikrufe, Störungen) können zusätzlich unter Beachtung
der Norm VDE 0834 auf die PSA (drahtlose Personensuchanlage) oder DECT
(Cordless-TK-Endgeräte) weitergemeldet werden. Erfahrungsgemäß bedarf
es der rechtzeitigen Klärung der Zuständigkeiten mit gegenseitiger
Abstimmung über Art und Umfang der Weiterleitung.
Protokoll-Schnittstelle
Herstellerspezifische Schnittstelle zur Protokollierung der Ereignisse.
Protokollierung der Ereignisse für spätere Auswertungen, z.B.
Abrechnungen, Statistiken, usw. Der Einsatz ist mit den Betreibern und
ggf. mit dem Personal abzustimmen.
Quellen: Informationsschriften und Seminarunterlagen der Firma Ackermann
by Honeywell und ZVEI
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