Begriffe und Erläuterungen zum Thema Feststellanlagen:
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse dienen der
Abschottung als wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung eines Brandes.
Unter Abschottung versteht man die Begrenzung einer möglichen
Brandstelle durch entsprechend feuerwiderstandsfähige Bauteile wie,
Türen, Tore ,Rollos usw. wenn Wände aus betrieblichen Gründen
durchbrochen werden. Derartige Durchbrüche müssen im Brandfall
automatisch durch selbst schließende Feuerschutzabschlüsse
verschlossen werden. Solche Abschlüsse dürfen auch aus betrieblichen
Gründen nicht verkeilt oder mit anderen Mitteln am Schließen gehindert
werden. Eine Feststellanlage kann aus mehreren Komponenten bestehen oder
als integriertes System ausgeführt werden. Diese beiden in der Praxis
bewährten Anlagenkonzepte müssen jedoch eine Zulassung des Deutschen
Institutes für Bautechnik in Berlin haben, um als Feststellanlagen
fungieren zu dürfen. Bei einem System sind Brandmelder und
Auslösevorrichtung kombiniert. Durch die Auslösevorrichtung im
Meldersockel wird dem Haftmagneten die Spannung weggeschaltet, wodurch
die Brandschutztür automatisch schließt. Zusätzlich muss ein
Auslösetaster als manuelle Schließmöglichkeit vorgesehen werden.
Diese sogenannten Rauchschaltanlagen waren die ersten Feststellanlagen
und sind seit den 60er Jahren auf dem Markt.
Die Gefahr einer Brandausbreitung besteht unter anderem in der
Entstehung von toxischen Gaswolken, radioaktiven Stäuben und
Veränderungen in der Statik des Gebäudes (Einsturzgefahr). Der
richtigen Einschätzung einer eventuell möglichen Brandausbreitung
kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.
Anwendungsbereich: Die DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen
(Auszüge aus der Fassung vom Oktober 1988) beschreiben Anwendung und
Montage von Feststellanlagen für bewegliche Raumabschlüsse, die die
Eigenschaft “selbstschließend“ aufweisen müssen. Feststellanlagen,
die gemäß diesen Richtlinien angewendet und montiert werden,
gewährleisten bei angemessenem Wartungsaufwand die Eigenschaft “selbstschließend”
von Raumabschlüssen im Brandfall. Feststellanlagen sind geeignet für
bewegliche Raumabschlüsse, wie Feuerschutzabschlüsse,
Rauchschutztüren, und andere Abschlüsse die selbstschließend sein
müssen.
Feststellanlagen: Feststellanlagen sind Geräte oder
Gerätekombinationen die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln
kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen
Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger
Auslösung werden offen stehende Abschlüsse selbsttätig durch
Schließmittel geschlossen. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens
einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung
und einer Energieversorgung.
Brandmelder: Brandmelder sind Teile einer Feststellanlage, die
eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße zur
Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder
in aufeinander folgenden Zeitintervallen messen und an eine
Auslösevorrichtung melden.
Auslösevorrichtung: Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von
den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines
bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene
Feststellvorrichtung aus.
Feststellvorrichtung: Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen,
die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand
halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische
Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.
Energieversorgung: Die Energieversorgung dient der elektrischen
Versorgung von Brandmeldern, Auslösevorrichtungen und ggf.
Zusatzeinrichtungen.
Brandmeldeanlagen: Brandmeldeanlagen sind Anlagen in denen
Signale von Brandmeldern selbsttätig ausgewertet und weitergeleitet
werden. Teile einer Brandmeldeanlage können als Auslösevorrichtung
dienen.
Meldergruppe: Meldergruppe ist die Zusammenfassung von
Brandmeldern für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für
Meldungen und Störungen vorgesehen ist. Die Meldergruppe kann auch aus
nur einem Melder bestehen.
Schließmittel: Schließmittel sind Geräte die dazu geeignet
sind, bewegliche Abschlüsse gegebenenfalls auch nach Ausfall von
Fremdenergie selbsttätig zu schließen. Gebräuchliche Geräte sind:
Türschließer (TS) mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263,
Automatik-Türschließer (ATS), Kontergewichtsanlagen und
Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie)

Voraussetzungen:
- FSA bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung.
- Eine FSA ist nicht zulässig in Ex-Räumen der
Zonen 10 und 11 DIN VDE 0165 (brennbare Stäube).
- Bei einer FSA in Ex-Räumen der Zonen 0 bis 2 DIN
VDE 0165 (brennbare Gase) ist zusätzlich eine Gaswarnanlage
erforderlich, die die FSA ebenfalls auslöst. Gaswarn- und
Brandmeldeanlagen müssen elektrisch verträglich sein. Teile der
Anlagen im Ex-Bereich müssen Ex geschützt sein.
- Der Schließbereich muss ständig freigehalten
werden (ggf. Fußbodenmarkierung Bodenbeschriftung)
- Nach den örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten
können Rauchmelder und/oder Wärmemelder in FSA verwendet werden.
- Rauchmelder sollen eingesetzt werden, wenn bei der
voraussichtlichen Brandentwicklung mit Rauch zu rechnen ist; dabei
optischen Rauchmelder bei Schwelbränden oder
Ionisations-Rauchmelder bei offenen Bränden (z. B. brennbare
Flüssigkeiten).
- Wärmemelder werden eingesetzt, wenn bei
Rauchmeldern aus betrieblichen Gründen die Gefahr zu Falschalarmen
besteht.
- Bei FSA in Rettungswegen müssen Rauchmelder
eingesetzt werden.
Installation der Brandmelder (Wandöffnung):
Deckenmelder werden unmittelbar unter der Deckenunterfläche über
der Wandöffnung installiert.
- Der waagrechte Abstand der Melder von der Wand mit
der zu schützenden Öffnung beträgt mindestens 0,5 m bis
höchstens 2,5 m.
- Bei nicht dichter Unterdecke erfolgt die Montage
der Melder an der Rohdecke.
- Brandschutztechnisch klassifizierte bzw. fugenlose
Unterdecken sind so dicht, dass Decken wie tragende Decken gelten
und sich Rauch an ihrer Unterfäche ausbreitet.
- Ist der Abstand der Decke von der Oberkante der
Wandöffnung größer als 5m, dann dürfen zugehörige Deckenmelder
durch Melder ersetzt werden die mindestens 3,5m über der Oberkante
der Wandöffnung und an einem Kragarm mit 0,5m Länge angebracht
sind.
- Bei Öffnungen in Außenwänden sind Außen keine
Brandmelder erforderlich.
Sturzmelder werden mit der Halterung an der Wand über der zu
schützenden Wandöffnung installiert.
- Der vertikale Abstand zur lichten Öffnung darf
höchstens 0,1m betragen.
- Ein Rauchmelder erfasst einen Bereich der max. 2m
vom Melder entfernt sein darf .
- Im Regelfall muss an die zu schützende Öffnung
ein Sturzmelder und in die beiden angrenzenden Räume jeweils
mindestens ein Deckenmelder angebracht sein.


Installation der Brandmelder (Deckenöffnung):
- Mindestens ein Melder - möglichst mittig über
dieser Öffnung - an der Decke des obersten Geschosses.
- An den Decken der unteren Geschosse jeweils
mindestens ein Melder mit maximal 0,5 m Abstand zum Rand der
Öffnung.
Installation der Brandmelder (Durchgehende Schächte):
- Bei durchgehenden Schächten in mehrgeschossigen
Gebäuden (z. B. bei Förderanlagen) müssen die Melder so
verdrahtet sein, dass beim Ansprechen eines Geschoss-Melders alle
darüber liegenden Abschlüsse geschlossen werden.
- Beim Ansprechen des obersten Melders müssen alle
Abschlüsse des Schachtes geschlossen werden.
Handauslösung
- Handauslösung in unmittelbarer Nähe des
Abschlusses.
- Taster muss rot sein (oder rote
Front/Aufkleber)
- Beschriftung: Tür schließen (Statt “Tür”
darf auch eine genauere Bezeichnung gewählt werden.)
- Einmaliges Betätigen muss den Schließvorgang
auslösen.
- Wiederholtes Betätigen darf den Schließvorgang
nicht unterbrechen.
- Keine Handauslösung erforderlich, wenn die
Feststellung durch geringen Lösedruck auf das Türblatt aufgehoben
werden kann. (Lösemoment bei einem Türöffnungswinkel von 90°,
min. 40 Nm - max. 100 Nm)
Auslösevorrichtung in Brandmeldeanlagen (Mehr-Liniensystem)
- Maximal 20 Brandmelder je Gruppe bei
Mehr-Liniensystem.
- Unterscheidung zwischen Alarm- und Störungsmeldung
ist gefordert.
- Unterscheidung zwischen den Meldergruppen der
Feststellanlage und anderen Meldergruppen der Brandmeldeanlage ist
gefordert.
- Brandalarm der Feststellanlage darf keine
weiterleitende Alarmierungseinrichtungen ansteuern (z. B. die ÜE
für Brandmeldung zur Feuerwehr).
- Alarmanzeige durch eine rote Leuchtdiode,
Störungsmeldung durch eine gelbe Leuchtdiode und/oder Anzeige auf
einem LC-Display.
- Eine Ansteuerung der Feststellvorrichtungen durch
andere Brandmelder oder Meldergruppen ist zulässig.
- Die Feststellvorrichtungen dürfen nicht von der
Energieversorgung der Brandmelderzentrale gespeist werden.
- Die Feststellanlage muss an der BMZ auslösbar sein
(z.B. Schalter).
Personenschutz
- Nach Auslösung darf der eingeleitete
Schließvorgang nur zum Zweck des Personenschutzes unterbrochen
werden können.
- Der Schließvorgang muss sich nach Freiwerden des
Schließbereiches aus jeder Öffnungsstellung selbständig
fortsetzen.
- Werden zur Unterbrechung Lichtschranken verwendet
so muss deren Eignung durch ein Prüfzeugnis, z. B. des VdS
nachgewiesen werden.
Befestigungsmittel
- Die Befestigungsmittel von Feststellvorrichtungen
dürfen die Schutzfunktion der Abschlüsse nicht beeinträchtigen.
- Feuerschutzabschlüsse dürfen nicht durchbohrt
werden!
- Halteplatten für Elektrohaftmagnete an
Drehflügeltüren:
- Zur Befestigung an Stahltüren müssen
Einziehmuttern mit Schrauben M5 oder M6 verwendet
werden.
- Abstand max. 150 mm vom oberen und unteren Rand
und vom Rand der Schlossseite.

Abnahmeprüfung
- Nach dem betriebsfertigen Einbau einer
Feststellanlage:
- ist deren einwandfreie Funktion und
vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung
festzustellen
- Der Hersteller weist auf die Abnahmeprüfung
hin
- Der Betreiber veranlasst die Annahmeprüfung
- Die Abnahmeprüfung darf nur durchgeführt werden
von:
- Fachkräften des Herstellers
- autorisierten Fachkräften (Errichterbetrieben)
- Fachkräften einer benannten Prüfstelle (z.B.
dem VdS Schadenverhütung GmbH)



Periodische Überwachung
- Die Feststellanlage muss vom Betreiber:
- ständig betriebsfähig gehalten werden und
mindestens einmal monatlich auf einwandfreie Funktion
überprüft werden.
- Der Betreiber ist verpflichtet mindestens einmal
jährlich:
- eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und
störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung
vornehmen zu lassen.
- Die Prüfungen und die Wartung dürfen nur von
einem Fachmann des Herstellers oder durch eine autorisierte
Person ausgeführt werden. Als autorisiert gilt z.B. eine
Fachkraft nach dem erfolgreichen Besuch einer FSA-Schulung beim
Anlagenhersteller.
- Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen
Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen verbleiben
beim Betreiber der Anlage.
Fachbegriffe der Türtechnik
Definitionen der Türarten nach:
- Lage der Tür im Bauwerk:
- Türen im Fassadenbereich: Außentüren
- Türen im Innenbereich: Innentüren
- Anforderungen an besondere Eigenschaften:
- Allgemeine Türen
- Feuerschutztüren
- Rauchschutztüren
- Türen in Flucht- und Rettungswegen
- Bewegungsablauf der Tür:
- Drehflügeltür: Anschlagtür mit einer
Öffnungsrichtung
- Pendeltür: Öffnet in zwei Richtungen
- Rechtsverkehrtür: Je ein Flügel öffnet
gegenläufig in Verkehrsrichtung (unechte Pendeltür)
- Schiebetür: Türflügel wird seitlich
verschoben
- Karusselltür: Türflügelpaare fahren in
Kreisform um 360°
- Verwendetem Material
- Stahltüren: vollflächig oder gerahmt
- Holztüren: vollflächig oder gerahmt
- Alu-/Glastüren: gerahmte Türen
Bei einer gerahmten Konstruktion ist stets der Rahmen
das tragende Element und die Füllung, z.B. der Glaseinsatz, dient
nur zur Belichtung. Bei einer Glastür ist das Glas tragend und
Beschläge, soweit vorhanden, dienen dekorativen Zwecken oder
sichern die Stoßkanten des Glases.
- Größe der Türen
- einflügelige Türen
- zweiflügelige Türen (Gang- und Standflügel)
Bei normaler Begehung öffnet man die Tür über den
Gangflügel, d.h. der Standflügel verbleibt in der Schließstellung
(Nulllage).
- Öffnungsrichtung des Gangflügels:
- DIN-linke Tür: Die Bänder des Gangflügels
liegen auf der linken Seite
- DIN-rechte Tür: Die Bänder des Gangflügels
liegen auf der rechten Seite
Maßgebend für diese Einordnung ist die Betrachtung
der Tür von der Bandseite her, also von der Türseite, von der die
Bänder sichtbar sind. Die gegenüberliegende Türseite bezeichnet
man als Bandseite.
- Stellung des Türblattes
- Flächenbündige Tür: Türblatt und Umfeld
bilden eine einheitliche Fläche auf der Band- und der
Bandgegenseite.
- im Sturz liegende Tür: In der Regel an der
Bandseite einseitig flächenbündig, kann aber auch in der
Sturzmitte angeordnet sein.
- Ausbildung des Türblattes
- Stumpf eingeschlagene Türen: in
Schließstellung bleibt der gesamte Zargenspiegel sichtbar
- überfälzte Tür: in Schließstellung
überdeckt der Falz des Türblattes den Zargenspiegel
Quellen: Informationsschriften und Seminarunterlagen der Firma Novar by
Honeywell und nach Unterlagen der Firma DORMA
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