Begriffe und
Erklärungen
   

Begriffe in der Brandmeldetechnik:

Abfragende Verbindung: Physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung regelmäßig zur Verfügung steht.


Abschaltzustand:
Bewusst herbeigeführter Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, bei dem die Anlage oder ein Teil davon außer Betrieb gesetzt ist.


Ansaugbrandmelder: Ein Melder, der sich die Brandkenngröße selbst zuführt, die er durch ein Rohrsystem mit einer oder mehreren Eintrittsöffnungen aus dem Überwachungsbereich mit einem ständigen Luftstrom ansaugt. Die angesaugte Luft wird auf Rauch ggf. auch auf Wärme überwacht.


Alarm: Warnung vor einer bestehenden Gefahr für Personen und Sachen sowie Aufforderung zum Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr.


Alarmierungsbereich: Abschnitt eines Anwesens mit zugeordnetem Internalarm.


Alarmorganisation: Alle Maßnahmen, die bei einem Brand der Warnung, Rettung, Verhinderung der Brandausbreitung, Brandbekämpfung und der Orientierung dienen.


Alarmzustand: Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage oder eines Teils davon als Reaktion auf eine bestehende Gefahr.


Alarmzwischenspeicherung: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Das Ansprechen von automatischen Brandmeldern wird erst dann als Brandmeldezustand gewertet, wenn die Brandkenngröße eine vorgegebene Zeit vorliegt.


Ausfallgefährdete Energiequelle: Energiequelle, die eingeschränkt verfügbar ist.
ANMERKUNG: Dazu gehören Energiequellen, die grundsätzlich den vorgegebenen Energiebedarf decken können, jedoch für bestimmte Zeitspannen ausfallen können, z.B. öffentliches Niederspannungsnetz.


Bedarfsgesteuerte Verbindung: Physikalische oder logische Verbindung, die vor der Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung erst aufgebaut werden muss und nach der Übertragung bzw. Überwachung wieder abgebaut wird.


Brandabschnitt: Der Brandabschnitt ist der Teil einer baulichen Anlage, der gegenüber derselben und/oder anderen baulichen Anlage durch Brandwände und entsprechende Decken umschlossen ist.


Brandalarm: Warnung vor einer durch Brand bestehenden Gefahr für Personen und Sachen, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten zu können.


Brandkenngröße: Physikalische und/oder chemische Kenngröße, z.B. Rauch, Temperaturerhöhung, Flammenstrahlung, die in der Umgebung eines Brandes auftritt und deren messbaren Veränderungen ausgewertet werden können.

Brandkenngrößenmuster-Vergleich: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der Brandmeldezustand wird erst nach Übereinstimmen) erkannter Muster mit vorgegebenen Mustern erreicht.


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Brandmeldezustand:
Zustand einer Brandmeldeanlage oder eines Teils davon als Reaktion auf das Erkennen eines Brandes.


Einrichtungsschutz: Schutz einzelner Einrichtungen durch von Brandmeldeanlagen angesteuerten Löschanlagen.


Einrichtungsüberwachungsanlage: Brandmeldeanlage zum Erkennen von Entstehungsbränden in Einrichtungen.


Externalarm: Alarm vor Ort, der sich an die anonyme Öffentlichkeit zum Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr richtet.


Externsignalgeber: Akustischer oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Externalarmes.


Falschalarm: Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.


Fernalarm: Alarm, der sich an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle richtet, z.B. Feuerwehr.


Internalarm: Alarm vor Ort, der sich an Personen im Anwesen zur Warnung vor einer Gefahr richtet.


Internsignalgeber: Akustischer oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Internalarmes.


Konzentrierte Anzeigeeinrichtung; Display: Enthält mehrere Anzeigeelemente und kann mehrere gleiche und/oder unterschiedliche Betriebszustände gleichzeitig oder nacheinander anzeigen.


Lichtstrahlrauchmelder: Linienförmiger optischer Rauchmelder nach dem Durchlichtprinzip.


Nicht ausfallgefährdete Energiequelle: Energiequelle, die uneingeschränkt verfügbar ist.
ANMERKUNG: Dazu gehören sowohl Energiequellen, die bei vorgegebenem Energiebedarf für eine festgelegte Mindest-Betrachtungszeitdauer ausreichend Energie zur Verfügung stellen können, z.B. Primär- oder Sekundärbatterien, als auch Energiequellen, die unbegrenzt ausreichend Energie zur Verfügung stellen können, z.B. "entkoppelte/parallelgeführte" Klein- oder Niederspannungsnetze.


Nicht regenerierbare Energiequelle: Energiequelle, die nach Verbrauch der in ihr gespeicherten Energie keine Energie erneut speichern kann, z.B. Primärbatterie.


Normalzustand: Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, wenn sie betriebsbereit ist und sich in keinem anderen definierten Zustand befindet.


Prüfzustand: Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, in dem die bestimmungsgemäßen Funktionen zu Prüfzwecken verändert sind.


Raumhöhe: Der Abstand zwischen unterer und oberer Begrenzung eines Raumes.


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Regenerierbare Energiequelle:
Energiequelle, die nach Verbrauch der in ihr gespeicherten Energie durch Zuführen von Energie diese wiederholt speichern kann.
ANMERKUNG: Dazu gehören Energiequellen, die, sobald die ausfallgefährdete Energiequelle dazu wieder in der Lage ist, nachgeladen bzw. in ihrer Ladung erhalten werden (z.B. Akkumulatoren im Bereitschafts-Parallelbetrieb) oder die regelmäßig nach Abgabe eines bestimmten Teils ihrer Energie manuell dem Nachladen zugeführt werden oder aus einer ausfallgefährdeten Energiequelle automatisch nachgeladen werden (z.B. Akkumulatoren im Zyklusbetrieb).


Schnittstelle: Gedachter oder tatsächlicher Übergang an der Grenze zwischen zwei Funktionseinheiten mit vereinbarten Regeln für die Übergabe von Daten und Signalen.


Signalverarbeitungseinheit: Eine Signalverarbeitungseinheit ist eine in sich abgeschlossene Einheit, in der die Signale mehrerer Eingangskanäle, die von anderen Signalquellen kommen, derart verarbeitet werden, dass sie gesammelt über mindestens einen Ausgangskanal übergeben werden können, sie optional akustisch und/oder optisch zur Anzeige gebracht werden können.


Stehende Verbindung: Physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung ständig zur Verfügung steht.


Störungsmeldung: Meldung, das eine Abweichung von einem Sollzustand in der Brandmeldeanlage vorliegt.


Störungszustand: Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, der die bestimmungsgemäße Funktion der Anlage verhindern kann.


Täuschungsalarm: Falschalarm, der durch Vortäuschung einer Brandkenngröße entstanden ist.


Übertragungsgerät (ÜG): Teil einer Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen; bezeichnet alle Einrichtungen, einschließlich Übertragungseinrichtungen (ÜE) und automatischer Wähl- und Übertragungsgeräte (AWUG), die Meldungen von ansteuernden Brandmeldeanlagen aufnehmen und die Übertragung an beauftragte Stellen einleiten können.


Vernetzte Brandmeldeanlage: Anlage mit mehr als einer Brandmelderzentrale, bei der mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer Brandmelderzentrale übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.


Zweigruppenabhängigkeit: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der Brandmeldezustand wird erst nach Ansprechen je eines Melders aus zwei einander zugeordneten Meldergruppen erreicht.
ANMERKUNG: Mit Ansprechen des ersten Melders kann sowohl ein Internalarm als auch eine Steuerfunktion eingeleitet werden.


Zweimelderabhängigkeit: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der Brandmeldezustand wird erst nach Ansprechen zweier Melder einer Meldergruppe erreicht.
ANMERKUNG: Mit Ansprechen des ersten Melders kann sowohl ein Internalarm als auch eine Steuerfunktion eingeleitet werden.



Quelle: VDE 0833 Teil 2 (Entwurf) vom Februar 1997)

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