Begriffe in der Brandmeldetechnik:
Abfragende Verbindung:
Physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder
Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der
Verbindung regelmäßig zur Verfügung steht.
Abschaltzustand: Bewusst herbeigeführter
Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, bei dem die Anlage
oder ein Teil davon außer Betrieb gesetzt ist.
Ansaugbrandmelder:
Ein Melder, der sich die Brandkenngröße selbst zuführt, die er durch
ein Rohrsystem mit einer oder mehreren Eintrittsöffnungen aus dem
Überwachungsbereich mit einem ständigen Luftstrom ansaugt. Die
angesaugte Luft wird auf Rauch ggf. auch auf Wärme überwacht.
Alarm: Warnung vor
einer bestehenden Gefahr für Personen und Sachen sowie Aufforderung zum
Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr.
Alarmierungsbereich:
Abschnitt eines Anwesens mit zugeordnetem Internalarm.
Alarmorganisation:
Alle Maßnahmen, die bei einem Brand der Warnung, Rettung, Verhinderung
der Brandausbreitung, Brandbekämpfung und der Orientierung dienen.
Alarmzustand: Zustand
einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage oder eines Teils davon als
Reaktion auf eine bestehende Gefahr.
Alarmzwischenspeicherung: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Das Ansprechen
von automatischen Brandmeldern wird erst dann als Brandmeldezustand
gewertet, wenn die Brandkenngröße eine vorgegebene Zeit vorliegt.
Ausfallgefährdete Energiequelle: Energiequelle, die eingeschränkt verfügbar ist.
ANMERKUNG: Dazu gehören Energiequellen, die grundsätzlich den
vorgegebenen Energiebedarf decken können, jedoch für bestimmte
Zeitspannen ausfallen können, z.B. öffentliches Niederspannungsnetz.
Bedarfsgesteuerte Verbindung: Physikalische oder logische Verbindung, die vor der
Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der Verbindung erst
aufgebaut werden muss und nach der Übertragung bzw. Überwachung wieder
abgebaut wird.
Brandabschnitt: Der
Brandabschnitt ist der Teil einer baulichen Anlage, der gegenüber
derselben und/oder anderen baulichen Anlage durch Brandwände und
entsprechende Decken umschlossen ist.
Brandalarm: Warnung
vor einer durch Brand bestehenden Gefahr für Personen und Sachen, um
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten zu können.
Brandkenngröße:
Physikalische und/oder chemische Kenngröße, z.B. Rauch,
Temperaturerhöhung, Flammenstrahlung, die in der Umgebung eines Brandes
auftritt und deren messbaren Veränderungen ausgewertet werden können.
Brandkenngrößenmuster-Vergleich: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der
Brandmeldezustand wird erst nach Übereinstimmen) erkannter Muster mit
vorgegebenen Mustern erreicht.

Brandmeldezustand: Zustand einer
Brandmeldeanlage oder eines Teils davon als Reaktion auf das Erkennen
eines Brandes.
Einrichtungsschutz:
Schutz einzelner Einrichtungen durch von Brandmeldeanlagen angesteuerten
Löschanlagen.
Einrichtungsüberwachungsanlage: Brandmeldeanlage zum Erkennen von Entstehungsbränden in
Einrichtungen.
Externalarm: Alarm
vor Ort, der sich an die anonyme Öffentlichkeit zum Herbeirufen von
Hilfe zur Gefahrenabwehr richtet.
Externsignalgeber:
Akustischer oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Externalarmes.
Falschalarm: Alarm,
dem keine Gefahr zugrunde liegt.
Fernalarm: Alarm, der
sich an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle
richtet, z.B. Feuerwehr.
Internalarm: Alarm
vor Ort, der sich an Personen im Anwesen zur Warnung vor einer Gefahr
richtet.
Internsignalgeber:
Akustischer oder optischer Signalgeber zur Abgabe des Internalarmes.
Konzentrierte Anzeigeeinrichtung; Display: Enthält mehrere Anzeigeelemente und kann mehrere gleiche
und/oder unterschiedliche Betriebszustände gleichzeitig oder
nacheinander anzeigen.
Lichtstrahlrauchmelder: Linienförmiger optischer Rauchmelder nach dem
Durchlichtprinzip.
Nicht ausfallgefährdete Energiequelle: Energiequelle, die uneingeschränkt verfügbar ist.
ANMERKUNG: Dazu gehören sowohl Energiequellen, die bei vorgegebenem
Energiebedarf für eine festgelegte Mindest-Betrachtungszeitdauer
ausreichend Energie zur Verfügung stellen können, z.B. Primär- oder
Sekundärbatterien, als auch Energiequellen, die unbegrenzt ausreichend
Energie zur Verfügung stellen können, z.B.
"entkoppelte/parallelgeführte" Klein- oder
Niederspannungsnetze.
Nicht regenerierbare Energiequelle: Energiequelle, die nach Verbrauch der in ihr gespeicherten
Energie keine Energie erneut speichern kann, z.B. Primärbatterie.
Normalzustand:
Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, wenn sie
betriebsbereit ist und sich in keinem anderen definierten Zustand
befindet.
Prüfzustand: Zustand
einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, in dem die
bestimmungsgemäßen Funktionen zu Prüfzwecken verändert sind.
Raumhöhe: Der
Abstand zwischen unterer und oberer Begrenzung eines Raumes.

Regenerierbare Energiequelle:
Energiequelle, die nach Verbrauch der in ihr gespeicherten Energie durch
Zuführen von Energie diese wiederholt speichern kann.
ANMERKUNG: Dazu gehören Energiequellen, die, sobald die
ausfallgefährdete Energiequelle dazu wieder in der Lage ist,
nachgeladen bzw. in ihrer Ladung erhalten werden (z.B. Akkumulatoren im
Bereitschafts-Parallelbetrieb) oder die regelmäßig nach Abgabe eines
bestimmten Teils ihrer Energie manuell dem Nachladen zugeführt werden
oder aus einer ausfallgefährdeten Energiequelle automatisch nachgeladen
werden (z.B. Akkumulatoren im Zyklusbetrieb).
Schnittstelle:
Gedachter oder tatsächlicher Übergang an der Grenze zwischen zwei
Funktionseinheiten mit vereinbarten Regeln für die Übergabe von Daten
und Signalen.
Signalverarbeitungseinheit: Eine Signalverarbeitungseinheit ist eine in sich
abgeschlossene Einheit, in der die Signale mehrerer Eingangskanäle, die
von anderen Signalquellen kommen, derart verarbeitet werden, dass sie
gesammelt über mindestens einen Ausgangskanal übergeben werden
können, sie optional akustisch und/oder optisch zur Anzeige gebracht
werden können.
Stehende Verbindung:
Physikalische oder logische Verbindung, die nach dem Einrichten oder
Aufbau für die Übertragung von Meldungen oder zur Überwachung der
Verbindung ständig zur Verfügung steht.
Störungsmeldung:
Meldung, das eine Abweichung von einem Sollzustand in der
Brandmeldeanlage vorliegt.
Störungszustand:
Zustand einer Brandmelde- oder Übertragungsanlage, der die
bestimmungsgemäße Funktion der Anlage verhindern kann.
Täuschungsalarm:
Falschalarm, der durch Vortäuschung einer Brandkenngröße entstanden
ist.
Übertragungsgerät (ÜG): Teil einer Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen;
bezeichnet alle Einrichtungen, einschließlich
Übertragungseinrichtungen (ÜE) und automatischer Wähl- und
Übertragungsgeräte (AWUG), die Meldungen von ansteuernden
Brandmeldeanlagen aufnehmen und die Übertragung an beauftragte Stellen
einleiten können.
Vernetzte Brandmeldeanlage: Anlage mit mehr als einer Brandmelderzentrale, bei der
mindestens eine Brandmelderzentrale oder Teile einer Brandmelderzentrale
übergeordnete Funktionen innerhalb der Anlage ausführen.
Zweigruppenabhängigkeit: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der
Brandmeldezustand wird erst nach Ansprechen je eines Melders aus zwei
einander zugeordneten Meldergruppen erreicht.
ANMERKUNG: Mit Ansprechen des ersten Melders kann sowohl ein
Internalarm als auch eine Steuerfunktion eingeleitet werden.
Zweimelderabhängigkeit: Maßnahme zur Verifizierung des Alarmzustandes. Der
Brandmeldezustand wird erst nach Ansprechen zweier Melder einer
Meldergruppe erreicht.
ANMERKUNG: Mit Ansprechen des ersten Melders kann sowohl ein
Internalarm als auch eine Steuerfunktion eingeleitet werden.
Quelle: VDE 0833 Teil 2 (Entwurf) vom Februar 1997)
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